Bachelorstudium

Das Bachelorstudium Rechtswissenschaft stellt den ersten Teil eines zusammengehörenden Studiengangs dar. Im Bachelorstudium erlernen die Studierenden im Sinn einer Grundausbildung die Kenntnisse und Arbeitsweisen, die für eine Tätigkeit im Bereich des Rechts unerlässlich sind. Die Studierenden erwerben primär grundlegende Fertigkeiten in den Bereichen des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Das Bachelorstudium bildet Basis und Voraussetzung für das Absolvieren des Masterstudiums und damit für den Abschluss der juristischen Vollausbildung.

Nach dem Bachelorstudium ist es bereits möglich, Praktika im Hinblick auf die Anwaltsprüfung zu absolvieren oder den Einstieg ins Berufsleben zu suchen. Das Bachelorstudium untergliedert sich in das Grund- und das Aufbaustudium. Nähere Informationen enthalten die Übersicht "Informationen zum Studium" und die Ordnung für das Bachelorstudium nebst Wegleitungen. Für Studienanfänger steht ferner der jeweilige 'Warm Up' Studienführer für Erstsemestrige der Juristischen Fakultät der Universität Basel  zur Verfügung.

Zusätzlich zu den Belegungen der drei Fachprüfungsmodule muss die Anmeldung für den Bachelorabschluss ausgefüllt werden. Bitte verwenden Sie dazu den folgenden Link:

Anmeldung zum Bachelorabschluss - die Anmeldefrist beginnt am 1.8. (für die Prüfungssession HS) und am 1.1. (für die Prüfungssession FS) und dauert bis zum Ende der Belegfrist. Der Link ist nur während der Belegfrist des jeweiligen Semesters aktiv.

Die Anmeldung ist während der Belegfrist auszufüllen. Die Anmeldung soll erst ausgefüllt werden, wenn die Prüfungen definitiv in der angestrebten Prüfungssession abgelegt werden. Das Ausfüllen der Anmeldung soll nicht unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden. Die Anmeldung kann nur einmal ausgefüllt werden kann. Am Ende kann auf Verlangen eine Eingangsbestätigung verlangt werden. Individuelle Bestätigungen werden keine versendet.

Der Belegungsplan gibt Auskunft, welche Belegungen zwingend auf dem Leistungskonto vorhanden sein müssen, damit das Bachelorstudium mit 180 KP abgeschlossen werden kann.

Abschlussdokumente (Musterbeispiele)

Musterdokumente für den Abschluss können auf den Seiten der Universität eingesehen werden.

Die nicht verwendeten Leistungen werden erst mit dem Masterabschluss ausgewiesen.

 

Vor der Teilnahme an Klausuren im Bachelorstudium ist das Durchlesen der Klausurweisungen obligatorisch. Sie finden diese im Bereich Prüfungen aufgelistet.

Juristische Fakultät
Dr. iur. Patrick Ebnöther
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