Grundstudiumsprüfungen


Anmeldung

Studierende der Juristischen Fakultät im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft werden nach zwei Semestern automatisch zu den Grundstudiumsprüfungen angemeldet. Falls eine Wiederholung erforderlich ist, werden sie ebenso zu den Wiederholungsprüfungen automatisch angemeldet.


Blockprüfung

Gemäss § 10 Abs. 1 BLawO (Ordnung für das Bachelorstudium Rechtswissenschaft der Juristischen Fakultät der Universität Basel vom 1. Dezember 2011) müssen alle vier Grundstudiumsprüfungen in der gleichen Prüfungssession als Blockprüfung absolviert werden. Weitere Informationen unter Prüfungsabbruch.


Durchführung

Die schriftlichen Grundstudiumsprüfungen in den Modulen Privatrecht I, Öffentliches Recht I und Strafrecht I dauern 2 Stunden. Im Modul Rechtssoziologie dauert die Klausur 1,5 Stunden. Für Studierende mit bewilligter Verlängerung dauern die Prüfungen jeweils eine halbe Stunde länger. Wiederholungsprüfungen im Modul Rechtssoziologie können mündlich oder schriftlich durchgeführt werden. Die mündlichen Prüfungen Rechtssoziologie dauern als Einzelprüfung 15 Minuten, als Zweierprüfung 20 Minuten.


Klausurverlängerung

Das Gesuch für eine Klausurverlängerung bei den Grundstudiumsprüfungen kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Gesetze

Die Gesetze werden bei den Grundstudiumsprüfungen grundsätzlich durch die Fakultät zur Verfügung gestellt.


Prüfungsaufteilung Betreuungspflichten / Erwerbstätigkeit

Bei Betreuungspflichten resp. bei Erwerbstätigkeit von 50% oder mehr besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfungen des Grundstudiums aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis, z.B. ein Arbeitsvertrag, ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein.


Prüfungstermine

Die Prüfungsdaten werden auf der Homepage der Juristischen Fakultät bekanntgegeben. Die Prüfungseinladungen zu den Grundstudiumsprüfungen werden zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession per E-Mail an die Kandidat*innen verschickt.


Prüfungsabbruch im Grundstudium mit Arztzeugnis oder aus triftigem Grund

Eine Abmeldung wegen Krankheit oder aus triftigen Gründen ist nur mit Arztzeugnis oder entsprechenden Dokumenten und dem Formular Prüfungsabmeldung bis spätestens 10 Tage nach der Prüfung möglich. Wer sich von einer Grundstudiumsprüfung abmeldet, ist auch von den nachfolgenden, noch nicht abgelegten Prüfungen abgemeldet.

Erfolgt bei den Grundstudiumsprüfungen ein Prüfungsabbruch, bleiben die vor dem Abbruch in derselben Session absolvierten Prüfungsergebnisse bestehen.


Prüfungsabbruch im Grundstudium ohne triftigen Grund

Wer bei einer Grundstudiumsprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session wird sie/er ausgeschlossen und erhält dafür ebenfalls die Note 1.


Kompensationsregelung

Das Grundstudium kann trotz einer ungenügenden Note in Rechtssoziologie bestanden werden. Siehe dazu § 9 Abs. 3 BLawO.


Wiederholungsprüfungen

Ungenügende Grundstudiumsprüfungen können einmal wiederholt werden. Studierende im Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft werden automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet.


Beginn Bachelor Aufbaustudium

Wer das Grundstudium noch nicht abgeschlossen hat, darf Lehrveranstaltungen des Aufbaustudiums belegen und besuchen, aber noch keine Vorlesungsprüfungen des Aufbaustudiums ablegen (siehe dazu §12 Abs. 2 BLawO). In Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag an die Studiendekanin bzw. den Studiendekan kann die Ablegung einer Prüfung im Aufbaustudium trotz einer ausstehenden Wiederholungsprüfung im Grundstudium bewilligt werden. Zum Antragsformular

Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8

Tel: +41 61 207 25 30
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