Bachelorabschluss (Anmeldung) und Abschlussdokumente

Zusätzlich zu den Belegungen der drei Fachprüfungsmodule muss die Anmeldung für den Bachelorabschluss ausgefüllt werden. Bitte verwenden Sie dazu den folgenden Link:

Anmeldung zum Bachelorabschluss - die Anmeldefrist beginnt am 1.8. (für die Prüfungssession HS) und am 1.1. (für die Prüfungssession FS) und dauert bis zum Ende der Belegfrist. Der Link ist nur während der Belegfrist des jeweiligen Semesters aktiv.

Die Anmeldung ist während der Belegfrist auszufüllen. Die Anmeldung soll erst ausgefüllt werden, wenn die Prüfungen definitiv in der angestrebten Prüfungssession abgelegt werden. Das Ausfüllen der Anmeldung soll nicht unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigt werden. Die Anmeldung kann nur einmal ausgefüllt werden. Am Ende kann auf Verlangen eine Eingangsbestätigung verlangt werden. Individuelle Bestätigungen werden keine versendet.

Der Belegungsplan gibt Auskunft, welche Belegungen zwingend auf dem Leistungskonto vorhanden sein müssen, damit das Bachelorstudium mit 180 KP abgeschlossen werden kann.

Abschlussdokumente (Musterbeispiele)

Musterdokumente für den Abschluss können auf den Seiten der Universität eingesehen werden.

Die nicht verwendeten Leistungen werden erst mit dem Masterabschluss ausgewiesen.

Juristische Fakultät
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Peter Merian-Weg 8

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