Vorlesungsprüfungen im Aufbaustudium




Anmeldung

Im Aufbaustudium erfolgt die Prüfungsanmeldung durch das Belegen des Prüfungsmoduls zusätzlich zum Belegen der Vorlesung.

Ausnahme: Bei den Vorlesungen im Modul Grundlagen des Rechts gilt das Belegen der Vorlesung auch als Prüfungsanmeldung.

OR BT, Verwaltungsrecht und Strafrecht BT sind zweisemestrige Veranstaltungen. Zur Prüfung anmelden darf sich nur, wer Teil I und Teil II der Vorlesung belegt hat. Für die Anmeldung zur Prüfung ist bei den ein- und den zweisemestrigen Lehrveranstaltungen zwingend das zusätzliche Belegen des Prüfungsmoduls erforderlich. Die Vorlesungsprüfungen werden üblicherweise nach dem Besuch der entsprechenden Veranstaltung abgelegt, können aber auch in einem späteren Semester absolviert werden.

Nach dem Ende der Belegfrist sind die Prüfungsanmeldungen definitiv.


Durchführung

Die Prüfungen finden am Ende jedes Semesters während den Prüfungssessionen statt. Es ist möglich, dass mehrere Prüfungen an einem Tag absolviert werden müssen, wobei ein Mindestabstand von 2 Stunden eingehalten wird.

Die Klausuren im Bachelor Aufbaustudium dauern 2 Stunden, mit bewilligter Verlängerung 2,5 Stunden. Die mündlichen Prüfungen im Bachelor Aufbaustudium dauern 20 Minuten als Paarprüfung, bzw. 15 Minuten als Einzelprüfung. In der Regel handelt es sich um Paarprüfungen, wobei die Kandidat*innen nach dem Zufallsprinzip zusammenkommen. Bei den mündlichen Vorlesungsprüfungen ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.


Prüfungstermine

Die individuellen Prüfungspläne werden zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession an die Studierenden verschickt.


Gesetze

Bei den Vorlesungsprüfungen des Aufbaustudiums liegen die Gesetzestexte grundsätzlich im Prüfungsraum bereit. Bei den mündlichen Prüfungen werden die Gesetze durch die Prüfenden direkt abgegeben oder die Prüfenden informieren über allenfalls mitzubringende Gesetze. Weitere Informationen zu den Gesetzen werden durch die Dozierenden bekannt gegeben.


Klausurverlängerung

Das Gesuch um Klausurverlängerung kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Klausurverlängerung.


Abmeldung

Bei einer Prüfungsabmeldung wegen Krankheit oderaus anderen triftigen Gründen wird ein Nachweis, z.B. ein Arztzeugnis verlangt. Zusätzlich muss das Formular Prüfungsabmeldung in jedem Fall abgegeben werden. Die Dokumente zur Abmeldung müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen ab dem Prüfungstermin beim Studiendekanat eintreffen (Datum E-Mail resp. Poststempel). In allen anderen Fällen gilt das Fernbleiben von einer Prüfung als ordentlicher Prüfungsversuch und wird mit der Note 1 bewertet.

Kann jemand nicht zu einer mündlichenPrüfung antreten, wird zusätzlich und in jedem Fall erwartet, dass sich die Studierenden rechtzeitig per E-Mail bei der Prüferin/beim Prüfer abmelden.


Versuchsanrechnung bei Vorlesungsprüfungen

Prüfungen im Modul Privatrecht II, § 17 BLawO
lit. a): Bei Obligationenrecht Besonderer Teil oder Gesellschaftsrecht gibt es insgesamt nur zwei Versuche. Beispiele:

  • Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuch, Note 3.5 und Gesellschaftsrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5: diese Note zählt
  • Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5 und Obligationenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 3: diese Note zählt

lit. b): Bei Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht gibt es insgesamt ebenfalls nur zwei Versuche. Beispiele:

  • Sachenrecht, 1. Versuch, Note 3 und Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5: diese Note zählt
  • Erbrecht, 1. Versuch, Note 3 und Sachenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 2: diese Note zählt

Bei einem genügenden ersten Versuch darf kein zweiter Versuch, weder in den Modulen nach lit. a) noch bei den Modulen nach lit. b), mehr gemacht werden.

Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note. Bei einem allfälligen ungenügenden ersten Versuch kann das Fach (siehe Beispiele) gewechselt werden, es bleibt aber nur noch ein Prüfungsversuch offen. Belegt und gehört werden müssen aber alle fünf Vorlesungen, unabhängig von der Prüfungswahl.

Prüfungen Wahlmodul Grundlagen des Rechts
Grundlagen des Rechts ist ein Wahlmodul. Die chronologisch (Datum der Bewertung) zuerst erworbene genügende Note im Modul Grundlagen des Rechts wird zum Bachelorprädikat zählend gewertet.


Verschiebung

Schriftliche Prüfungen können grundsätzlich nicht verschoben werden. Mündliche Prüfungen können nur ausnahmsweise verschoben werden, wenn eine Terminkollision mit einer schriftlichen Prüfung an einer anderen Fakultät besteht. Der Antrag auf Verschiebung muss innerhalb einer Woche nach der Terminmitteilung im Studiendekanat eingehen. Dabei sind Angaben zur ausserfakultären Prüfung mitsamt Termin erforderlich.


Wiederholung

Eine Vorlesungsprüfung kann einmal wiederholt werden (insgesamt zwei Prüfungsversuche). Für die Wiederholung muss das Prüfungsmodul erneut belegt werden. Bei den Fächern des Moduls Grundlagen des Rechts muss die Vorlesung in dem Semester, in dem man die Prüfung machen möchte, wieder belegt werden.

Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8

Tel: +41 61 207 25 30
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