Mobilität

Es ist möglich und empfehlenswert, ein bis zwei Semester an einer anderen schweizerischen oder ausländischen Juristischen Fakultät zu verbringen. Die Studierenden können dadurch ihren Horizont erweitern und lernen eine neue Kultur oder kulturelle Nuancen im eigenen Land oder im Ausland kennen. Sie erwerben an einer anderen Universität einen differenzierten Zugang zum Lehrstoff und lernen neue Dozierende und auch andere Studierende kennen. Die studentische Mobilität dient auch der Verbesserung der Sprachkenntnisse, welche in der heutigen Zeit gerade in unserem mehrsprachigen Land immer grössere Bedeutung gewinnt.

Die innerschweizerische Mobilität eignet sich abgesehen vom Erwerb juristischer Kenntnisse an einer anderen Schweizer Universität insbesondere für den Erwerb von Sprachkenntnissen in der zweiten und dritten Landessprache. Die Bewerbung für das schweizerische Mobilitätsprogramm ist an das Mobility-Büro der Zentraluniversität zu richten. Bitte beachten Sie bezüglich Fristen die Vorgaben des Mobilitätsbüros der Universität Basel.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Austauschmöglichkeiten ins Ausland, insbesondere über die Erasmus-Austauschprogramme, finden Sie auch auf der Webseite Mobilität der Universität Basel.

Zusätzlich zu den Erasmus-Austauschprogrammen hat die Fakultät Kooperationsverträge mit der Universität von Teramo in Italien, der National University of Advanced Legal Studies in Kochi/Indien, der National Taiwan University College of Law, der Tsinghua Law School (China), der Tel Aviv University (The Buchmann Faculty of Law) und der Boston University School of Law abgeschlossen.
Für Auskünfte zu diesen Austauschprogrammen wenden sie sich bitte an Dr. iur. Patrick Ebnöther.

Fragen zum gleichzeitigen KP-Erwerb an der Juristischen Fakultät während eines Mobilitätsaufenthalt sind frühzeitig mit dem Moblility-Büro der Universität Basel Kontakt zu klären https://www.unibas.ch/de/Studium/Mobilitaet/Mobilitaet-Global.html.

Folgende interne Bewerbungsfristen gelten für Mobilitätsaufenthalte im Ausland:

  • 30.09. für das folgende Frühjahrsemester und
  • 28.02. für das folgende Herbstsemester
  • Spezialfristen bei Bewerbungen für die Boston University School of Law: 30.08. und 28.01.

Das schweizerische Mobilitätsprogramm ermöglicht den Studierenden der Universität Basel, ohne grossen administrativen Aufwand ein oder zwei Semester an einer anderen schweizerischen Universität zu verbringen. Nebst dem Erwerb juristischer Kenntnisse, ermöglicht Ihnen dieses Programm Sprachkenntnisse in der zweiten und dritten Landessprache zu erwerben.

Sie bleiben an der Universität Basel immatrikuliert, wo Sie auch weiterhin die Semestergebühren bezahlen. An der Gastuniversität entrichten Sie dagegen keine Semestergebühren. Die Bewerbung für das schweizerische Mobilitätsprogramm ist an das Mobility-Büro der Universität Basel zu richten. Weitere Informationen zur Schweizerischen Mobilität (Outgoing) finden Sie auch auf der Webseite Mobilität der Universität Basel. Bitte beachten Sie bezüglich Fristen die Vorgaben des Mobilitätsbüros.

Interessierte kontaktieren die Basler Fachverantwortlichen bezüglich der fachlichen Aspekte des Aufenthaltes inklusive Anerkennungsfragen, der Verfügbarkeit der Studienplätze und der Auswahlkriterien des jeweiligen Fachbereiches.

Für Erasmus-Aufenthalte gelten die folgenden internen Bewerbungsfristen:

  • 30.09. für das folgende Frühjahrsemester und
  • 28.02. für das folgende Herbstsemester

Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Vorgaben der Universität Basel zum Erasmus-Programm. Eine Liste der verfügbaren Destinationen finden Sie zudem im Dokument Austauschprogramme Rechtswissenschaft. Für Fragen wenden Sie sich an den Fachbereichskoordinator für die Juristische Fakultät: Herr Dr. iur. Patrick Ebnöther.


Die Juristische Fakultät der Universität Basel unterhält mit drei der Pariser Universitäten Fachbereichsübereinkommen. Diese drei Fachbereichsübereinkommen ermöglichen einen Mobilitätsaufenthalt von einem oder zwei Semestern. Im Rahmen dieses Mobilitätsaufenthaltes haben die Studierenden Anrecht auf ein Austauschstipendium. Die Juristische Fakultät anerkennt an den drei Austauschuniversitäten in Paris abgelegte Prüfungen. In den letzten Jahren haben mehrere Studierende diese Austauschmöglichkeit genutzt und stets positive Erfahrungen gemacht. Mehrere dieser Studierenden haben je einen Erfahrungsbericht über ihren Aufenthalt verfasst. Bei Fragen wenden Sie sich an Dr. iur. Patrick Ebnöther.

Dokumente und Links


Die Juristische Fakultät der Universität Basel unterhält mit der Université de Montpellier ein Fachbereichsübereinkommen. Dieses Fachbereichsübereinkommen ermöglichen einen Mobilitätsaufenthalt von einem oder zwei Semestern. Im Rahmen dieses Mobilitätsaufenthaltes haben die Studierenden Anrecht auf ein Austauschstipendium.
Die Juristische Fakultät anerkennt an den der Austauschuniversität in Montpellier abgelegte Prüfungen. Eine Studierende hat einen Erfahrungsbericht über ihren Aufenthalt verfasst (siehe unten).
Bei Fragen wenden Sie sich an Dr. iur. Patrick Ebnöther.

Erfahrungsbericht Montpellier 2023

Die im Jahre 1088 gegründete Universität von Bologna ist die älteste Universität in Europa. Die Juristische Fakultät der Universität Basel hat seit mehr als 10 Jahren eine Vereinbarungen über den Studierendenaustausch mit der Universität von Bologna in Italien. Diese bewährten Fachbereichsübereinkommen ermöglichen einen Mobilitätsaufenthalt von einem oder zwei Semestern.

Im Rahmen dieses Mobilitätsaufenthaltes haben die Studierenden Anrecht auf ein Austauschstipendium. Die Juristische Fakultät anerkennt an der Universität Bologna abgelegte Prüfungen (vgl. Fächerliste internationale Universitäten). In den letzten Jahren haben mehrere Studierende diese Austauschmöglichkeit genutzt und durchwegs positive Erfahrungen gemacht. Drei dieser Studierenden haben Erfahrungsberichte über ihren Aufenthalt verfasst. Für alle diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich an Dr. iur. Patrick Ebnöther.

Dokumente und Links

 

Die Juristische Fakultät der Universität Basel unterhält mit der Humboldt-Universität in Berlin ein Fachbereichsübereinkommen. Dieses Fachbereichsübereinkommen ermöglichen einen Mobilitätsaufenthalt von einem oder zwei Semestern. Im Rahmen dieses Mobilitätsaufenthaltes haben die Studierenden Anrecht auf ein Austauschstipendium.

Die Juristische Fakultät anerkennt an den der Austauschuniversität in Berlin abgelegte Prüfungen. In den letzten Jahren haben mehrere Studierende diese Austauschmöglichkeit genutzt und stets positive Erfahrungen gemacht. Eine dieser Studierenden hat einen Erfahrungsbericht über seinen Aufenthalt verfasst (siehe unten). Bei Fragen wenden Sie sich an Dr. iur. Patrick Ebnöther.

Dokumente und Links

Die Juristische Fakultät der Universität Basel unterhält mit der University of Lapland in Rovaniemi ein Fachbereichsübereinkommen. Dieses Fachbereichsübereinkommen ermöglicht einen Mobilitätsaufenthalt von einem oder zwei Semestern. Im Rahmen dieses Mobilitätsaufenthaltes haben die Studierenden Anrecht auf ein Austauschstipendium.

Die Juristische Fakultät anerkennt die an der Austauschuniversität in Rovaniemi abgelegten Prüfungen. In den letzten Jahren haben einige Studierende diese Austauschmöglichkeit genutzt und stets positive Erfahrungen gemacht. Eine dieser Studierenden hat einen Erfahrungsbericht über ihren Aufenthalt verfasst. Bei Fragen wenden Sie sich an Dr. iur. Patrick. Ebnöther.

Dokumente und Links

Die Juristische Fakultät der Universität Basel unterhält mit der Boston University School of Law (https://www.bu.edu/law/ ) ein Fakultätsübereinkommen. Dieses Fakultätsübereinkommen ermöglicht einen Mobilitätsaufenthalt von einem Semester. Im Rahmen dieses Mobilitätsaufenthaltes können die Studierenden mit einer reduzierten Gebühr an der Boston University School of Law studieren. Die Juristische Fakultät anerkennt an der Boston University School of Law abgelegte Prüfungen. Für alle diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich an Dr. iur. Patrick Ebnöther.

Dokumente und Links

Die Juristische Fakultät der Universität Basel unterhält mit der Buchmann Faculty of Law an der Tel Aviv University (https://en-law.tau.ac.il/TAU_Law_Exchange_Program) ein Fakultätsübereinkommen. Dieses Fakultätsübereinkommen ermöglicht einen Mobilitätsaufenthalt von einem Semester. Die Juristische Fakultät anerkennt grundsätzlich an der Buchmann Faculty of Law an der Tel Aviv University abgelegte Prüfungen.
Für alle diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich an Dr. iur. Patrick Ebnöther.

 

Dokumente und Links

Studierende, die von anderen Schweizer Universitäten kommen und an der Universität Basel einzelne Veranstaltungen absolvieren, können von der sogenannten Einzelkursmobilität Gebrauch machen.

Berechtigung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen
Studierende, die an einer anderen schweizerischen universitären Hochschule immatrikuliert sind und dort die volle Semestergebühr bezahlen, werden an der Universität Basel ohne Immatrikulation für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen und können Kreditpunkte erwerben. Sie entrichten an der Universität Basel keine Semester- oder Hörergebühren. Es besteht jedoch keine Berechtigung, akademische Abschlüsse zu erwerben (Studierenden-Ordnung § 30).

Einreichen des Belegscheins/Fristen
Der ausgefüllte und unterschriebene Belegschein ist unter Vorweisung eines für das entsprechende Semester gültigen Studierendenausweises der Heimuniversität jeweils bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn persönlich im Studiensekretariat der Universität Basel einzureichen. Verspätet eingereichte Belegscheine werden nicht mehr berücksichtigt.

Belegen von Lehrveranstaltungen
Das Belegen ist Voraussetzung für den Erwerb von Kreditpunkten in den Lehrveranstaltungen (Studierenden-Ordnung § 26). Studierende anderer schweizerischer universitärer Hochschulen belegen die Lehrveranstaltungen mit dem speziellen Belegschein.
Studierende in der Einzelkursmobilität haben keinen Zugriff zur zentralen Studierenden-Webapplikation MOnA (My Online Account).
Wichtige Informationen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen, insbesondere zur An- und Abmeldung zur Leistungsüberprüfung, zu zusätzlich erforderlichen Anmeldungen sowie allfälligen Teilnahmebedingungen sind im Online-Vorlesungsverzeichnis zu finden.

Anmeldung zu Prüfungen
Die Anmeldung zu den Bachelor- und Master-Vorlesungsprüfungen erfolgt über das Ausfüllen des Belegscheins. Für Prüfungen aus dem Bachelor-Grundstudium füllen Sie bitte zusätzlich das Anmeldeformular für ausserfakultäre Studierende aus und reichen es im Studiendekanat ein.

Prüfungen aus dem Bachelor- und Masterstudium
Die aktuellen Termine finden Sie in unserem Prüfungsbereich.

E-Mail-Account der Universität Basel
Die Universität Basel stellt für das aktuelle Semester einen E-Mail-Account zur Verfügung. Nach Abgabe des Belegscheins werden die Informationen zur Aktivierung des Accounts innerhalb von zwei Wochen per Post zugestellt.

Datenabschrift
Jeweils Ende Februar und Ende August werden die erworbenen Studienleistungen und Kreditpunkte in einer Datenabschrift ausgewiesen. Diese wird per Post zugestellt (weitere Infos finden Sie im Bereich Einzelkursmobilität der Universität Basel).

Das Sprachenzentrum der Universität Basel bietet jeweils Fachsprachenkurse an für nicht-deutschsprachige Jus-Studierende der Universität Basel und anderer Universitäten der Schweiz, die den wissenschaftlichen Umgang mit deutschsprachigen juristischen Fachtexten vertiefen und verbessern möchten. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Angebote für Studierende.