Bachelor of Law


Grundstudium (1. und 2. Semester)

Im Grundstudium erlernen die Studierenden Kenntnisse und Arbeitsweisen, die für Ihr weiteres Studium grundlegend und unerlässlich sind. Ihnen wird das Basiswissen in den Bereichen Privatrecht, öffentliches Recht und Strafrecht vermittelt. Im Grundstudium gibt es einen festen Stundenplan mit Vorlesungen und Tutoraten, in denen die Studierenden das Erlernte anhand von Fällen anwenden. Das Grundstudium wird mit einer Blockprüfung und dem Absolvieren von 60 Kreditpunkten abgeschlossen. Das Bestehen der Prüfung ist Voraussetzung für den Beginn des Aufbaustudiums. Wichtige Infos für Studienanfänger*innen finden Sie im 'Warm Up' Studienführer für Erstsemestrige der Juristischen Fakultät der Universität Basel .

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Prüfungen Grundstudium


Aufbaustudium (ab 3. Semester)

Im Aufbaustudium werden die erlernten Fähigkeiten in den Bereichen des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts in einem vorgegebenen Lehrplan vertieft. Die Studierenden verfassen zudem im Modul Schreibkompetenz eine Proseminar- und eine Seminararbeit. Das Aufbaustudium, in dem 120 Kreditpunkte zu erwerben sind, kann in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden. Am Ende des Aufbaustudiums stehen die Fachprüfungen, deren Bestehen die Voraussetzung für den Erwerb des Bachelor of Law sind. Das Bachelorstudium bildet Basis und Voraussetzung für das Masterstudium und damit für den Abschluss der juristischen Vollausbildung mit dem Master of Law. Nähere Informationen zum Bachelorstudium enthalten die Ordnung für das Bachelorstudium und die Wegleitungen.