Masterstudium

Das Masterstudium Rechtswissenschaft stellt den zweiten Abschnitt eines zusammengehörenden Studiengangs dar. In dieser Studienphase vertiefen die Studierenden ihre Kenntnisse. Mit Bestehen des Masterstudiums ist die universitäre Ausbildung zum Juristen oder zur Juristin abgeschlossen. Das erfolgreich absolvierte Masterstudium ist die Voraussetzung für das Verfassen einer Dissertation oder die Absolvierung der Anwaltsprüfung.

Die Masterstudiengänge der Juristischen Fakultät der Universität Basel sehen unterschiedlichste Wahlmöglichkeiten vor: ein freies Masterstudium in individuell zusammengestellten Fächern oder mit strukturierten Vertiefungsrichtungen. Daneben gibt es aber auch den Masterstudiengang im Wirtschaftsrecht mit einem profilierten Abschluss, auch hier entweder ohne spezifische Vertiefungsrichtung oder mit unterschiedlichen Vertiefungsrichtungen. Insgesamt werden in jedem Fall 90 Kreditpunkte erworben.

Dank der grundsätzlichen Möglichkeit, die Masterstudiengänge unter voller Anrechnung der erworbenen Kreditpunkte zu wechseln, kann ein Wechsel (siehe auch weiter unten unter Antrag auf Masterabschluss) der Vertiefungsrichtung oder des Masterstudiengangs auch während des Masterstudiums einmalig erfolgen. Die Anforderungen der jeweiligen Masterstudienordnung sind dabei jedoch einzuhalten, insbesondere bezüglich Kreditpunktezahl der Masterarbeit und dem eventuell wegfallenden ausserfakultären Wahlfach.

Weitere generelle Informationen zum Masterstudiengang finden Sie im Dokument Informationsübersicht zu den Masterstudiengängen.

Der Master of Law (MLaw) kann mit oder ohne Vertiefungsrichtung absolviert werden. Im freien Master werden 48 bzw. 60 KP aus den Fächern des gesamten Mastercurriculums erworben sowie eine kleine oder grosse Masterarbeit geschrieben und 12 KP aus anderen Fakultäten erworben.

In den übrigen Vertiefungsrichtungen werden 30 bzw. 42 KP aus den Fächern der jeweiligen Vertiefungsrichtung und weitere 18 KP aus den Fächern des gesamten Mastercurriculums, erworben sowie eine kleine oder grosse Masterarbeit in der betreffenden Vertiefungsrichtung geschrieben sowie12 KP aus anderen Fakultäten erworben. Verliehen wird der Titel Master of Law (MLaw) mit Vertiefungsrichtung oder freiem Masterstudium.

Vertiefungsmöglichkeiten
Es gibt im Masterstudium folgende Vertiefungsrichtungen:

  • Masterstudium ohne Vertiefungsrichtung: In diesem Studiengang können die Mastervorlesungen frei zusammengestellt werden.
  • Vertiefungsrichtung Generalis: Der Studiengang ist auf die Bedürfnisse des Generalisten im Hinblick auf die spätere Anwaltsprüfung ausgerichtet.
  • Vertiefungsrichtung Internationales Recht: Diese Vertiefungsrichtung bietet sich besonders für Personen an, die in den diplomatischen Dienst gehen oder bei einer international tätigen Organisation arbeiten möchten.
  • Vertiefungsrichtung Öffentliches Recht: Diese Vertiefungsrichtung legt die Schwerpunkte vor allem auf Fächer, die für eine Tätigkeit in den öffentlichen Verwaltungen des Bundes und der Kantone relevant sind.
  • Vertiefung Life Sciences Recht: Diese Vertiefungsrichtung richtet sich an Studierende, die sich besonders für eine vertiefende Übersicht über die rechtlichen Themen der Life Sciences z. B. geistiges Eigentum (Immaterialgüterrecht), Vertrags-, Heilmittel-, Gesundheits- und Verantwortlichkeitsrecht interessieren.
  • Vertiefung Strafrecht: Diese Vertiefungsrichtung bietet sich für Personen an, die z. B. als Gerichtsschreiberin bzw. Gerischtsschreiber an einem Strafgericht oder als Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt arbeiten möchten.
  • Mögliche Themenschwerpunkte: Im Rahmen des Masterstudiums ist es möglich, aus einer Vielzahl von Themengebieten zu wählen. Zum Beispiel aus dem Gebiet des Internationalen Strafrechts oder des Privatrechts in seinen internationalen Bezügen.

 

Dokumente

 

Der Master Wirtschaftsrecht  (MLaw Wirtschaftsrecht) richtet sich an Personen, die sich für eine Karriere in einer Wirtschaftskanzlei oder in einem Unternehmen interessieren. Der Wirtschaftsrechtsmaster kann mit oder ohne Vertiefung absolviert werden. Es kann zwischen den vier Vertiefungen General Business Law, Corporate and Tax, Finance und Life Sciences,  gewählt werden. Der Wirtschaftsrechtsmaster ist relativ stark strukturiert, bietet aber einen profilierten Abschluss. Es müssen jeweils 44 KP in grundlegenden wirtschaftsrechtlichen Veranstaltungen absolviert werden.

In den drei möglichen Schwerpunktfächern oder frei wählbaren Zusatzfächern müssen jeweils 18 KP erworben werden, zusätzlich muss die Masterarbeit, welche mit 22 KP bewertet ist, im Bereich der jeweiligen Vertiefung absolviert werden. Die restlichen 6 KP können entweder im Zaeslin Programm absolviert werden oder in einem wirtschaftsrechtlichen Wahlfach. Verliehen wird der Grad Master of Law (MLaw) Wirtschaftsrecht (Business Law) mit Vertiefungsrichtung oder freiem Studium Wirtschaftsrecht.

Dokumente

Die Juristische Fakultät Basel bietet zusammen mit der Juristischen Fakultät der Universität Genf den zweisprachigen Masterstudiengang an. Es gelten grundsätzlich die gleichen Fächervoraussetzungen wie im Studiengang Master of Law mit dem Unterschied, dass keine ausserfakultären Fächer zu belegen sind und dass die Masterarbeit innerhalb eines Seminars 22 KP und ausserhalb eines Seminars 16 KP zählt.

An jeder der beiden Partneruniversitäten müssen mindestens 30 Kreditpunkte erworben werden. Die Studierenden, die diesen Masterstudiengang wählen, können in der Praxis neben der spezifischen Vertiefungsrichtung noch ihre besonderen Sprachkenntnisse ausweisen. Es besteht die Möglichkeit, in Genf zusätzlich das ‘Certificat de droit transnational’ zu erwerben. Verliehen wird der Grad Master of Law (MLaw) mit Vertiefungsrichtung oder freiem Masterstudium.

Dokumente und Links

Abschlussdokumente (Muster)

Die Juristische Fakultät der Universität Basel, die Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br. und die Universität Strassburg bieten im Rahmen des EUCOR-Verbundes einen gemeinsamen juristischen Masterstudiengang (den sog. EUCOR-Master) an. Der EUCOR-Master ist ein strukturiertes Mobilitätsprogramm, in welchem die Studierenden jeweils eine bestimmte Anzahl von Kreditpunkten an den drei Partnerfakultäten erwerben. Dieser Studiengang eignet sich insbesondere für Studierende, die sich Rechtskenntnisse in den nationalen Rechten der anderen Länder des oberrheinischen Dreiländerecks aneignen oder auf dem Gebiet des internationalen Rechts fundierte Kenntnisse erwerben wollen.

Für ein bestandenes EUCOR-Masterstudium erhalten die Absolventen von allen drei beteiligten Universitäten jeweils ein Diplom. Von der Universität Basel wird der Grad des "Master of Law", von der Universität Strassburg der Master ‚Droit et études européennes’ und von der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg im Breisgau der "LLM"-Titel verliehen. Die wichtigsten Fakten zum EUCOR-Masterstudiengang kann man der Kurzübersicht entnehmen. Auch die Eucor-Studierenden von anderen Universitäten müssen die Anmeldefrist zu Masterprüfungen an der Juristischen Fakultät in Basel beachten.

Dokumente

Masterarbeitsvertrag
Vor Beginn Ihrer Masterarbeit schliessen Sie mit der zuständigen Dozentin/dem zuständigen Dozenten den Masterarbeitsvertrag, den Sie als Formular an den für Studierende gekennzeichneten Stellen ausfüllen und danach ausdrucken können. Das gesamte Verfahren ist im vorliegenden Merkblatt zur Masterarbeit beschrieben. Im Hinblick auf die nächste Promotion sind die definitiv benoteten Masterarbeiten im Studiendekanat für die Erstellung der provisorischen Zeugnisse jeweils rechtzeitig abzugeben.

Masterarbeitsplätze
In der Bibliothek der Juristischen Fakultät gibt es eine begrenzte Zahl von Arbeitsplätzen, die für die Erstellung der Masterarbeit während maximal 3 Monaten reserviert werden können. Pro Studierende kann ein Tablar für ausgeliehene Bücher reserviert werden. Füllen Sie bitte ein Platzreservierungs-Formular aus. Im Studiendekanat wird der Zeitraum Ihrer Masterarbeit bestätigt. Das Formular reichen Sie dann an der Bibliothekstheke ein.

Dokumente

Der Antrag auf Masterabschluss ist zwingend und rechtzeitig auszufüllen bis spätestens am Tag vor Vorlesungsbeginn.

Zusätzlich muss die Modulzuordnung hochgeladen werden. Diese wird in den Online Services erstellt.

Das provisorische Zeugnis wird nach Ende der Abgabefrist für die Mastabschlussanträge, zusammen mit der Bestätigung für den Masterabschluss mit Prädikat zugestellt. Die Einladungen zur Promotionsfeier werden rechtzeitig per Post versendet.

Auf Anfrage kann vor dem Versand des provisorischen Zeugnisses ein Bestätigungsschreiben zum Masterabschluss ohne Angabe des Prädikats verlangt werden. Die Bedingung für diese Bestätigung ist, dass die erforderlichen 90 KP auf dem Leistungskonto verbucht sind.

Wechsel der Vertiefungsrichtung oder des Masterstudiengangs
Ein Wechsel ist nur bis zum Tag vor Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem die Promotionsfeier stattfindet, möglich.

Antrag auf Masterabschluss

Dokumente

Abschlussdokumente (Muster)

Juristische Fakultät
Dr. iur. Patrick Ebnöther
Peter Merian-Weg 8
Postfach 4002 Basel

Tel: +41 61 207 25 27