Masterabschluss


Wechsel der Mastervertiefungsrichtung

Die Vertiefungsrichtung innerhalb einer Masterstudienordnung kann zu jeder Zeit, aber nur ein einziges Mal gewechselt werden. Der Wechsel wird per E-Mail beim Studiendekanat beantragt.

Die letztmögliche Abgabe eines Antrages auf den Wechsel entnehmen Sie dem Dokument Termine für den Masterabschluss


Masterstudiengangwechsel

Ein Studiengangwechsel liegt vor, wenn Studierende von einer Studienordnung in eine andere wechseln. Dieser Wechsel muss bei der Rückmeldung über die Online Services beantragt werden.


Doppelter Masterabschluss

Wenn genügend Kreditpunkte vorliegen, besteht die Möglichkeit, den Master in zwei Vertiefungsrichtungen abzuschliessen. Bei einem Doppelabschluss müssen beide Master im selben Semester abgeschlossen werden und es dürfen maximal 45 Kreditpunkte aus dem ersten Masterabschluss im zweiten Masterzeugnis erlassen werden. Der Hauptmaster ist der Abschluss, in dem insgesamt 90 KPs angerechnet werden. Im zweiten Masterabschluss werden die erlassenen KP nicht mehr ausgewiesen, deshalb hat dieser Masterabschluss weniger als 90 KP. Beim Antrag auf Masterabschluss muss angegeben werden, welches der Hauptmaster sein soll. Ohne diese Mitteilung legt das Studiendekanat den Hauptmaster fest. Es müssen auf jeden Fall zwei Masterarbeiten geschrieben werden. Wenn bereits ein rechtswissenschaftlicher Masterabschluss vorliegt, kann kein neues Masterstudium an der Juristischen Fakultät aufgenommen werden.


Prädikat

Für das Prädikat im Masterstudium (MLawO § 24) zählen alle Noten inkl. der Note der Masterarbeit zu gleichen Teilen. Zu viel abgelegte Prüfungen zählen nicht für das Prädikat. Noten von ausserfakultären Leistungen zählen ebenfalls nicht in den Notendurchschnitt bzw. für das Prädikat.

Im Eucor-Masterstudium zählen nur die Basler Leistungen und die Masterarbeit für das Prädikat. Die Leistungen der Universität Strasbourg und der Universität Freiburg im Breisgau zählen nicht in den Notendurchschnitt bzw. für das Prädikat.


Zusätzliche Studienleistungen

Zusätzlich erbrachte genügende Leistungen werden auf einem separaten Blatt zusammen mit dem definitiven Zeugnis abgegeben.


Antrag auf Masterabschluss

Wichtige Informationen finden Sie hier. Der Antrag auf Masterabschluss erfolgt  via ADAM.


Masterstudium bestanden - Bestätigung

Auf Anfrage erstellt das Studiendekanat eine Bestätigung zum bestandenen Master. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antrag auf Masterabschluss eingereicht und vom Studiendekanat geprüft wurde. Sind alle Voraussetzungen für den Masterabschluss erfüllt, kann ein Bestätigungsschreiben beim Studiendekanat verlangt werden. Dem Schreiben kann ein Gesamtauszug der Universität beigelegt werden, aus dem ersichtlich ist, wann die Note der letzten Leistung verbucht wurde. Ab dem Datum ist das Masterstudium bestanden.


Rückmeldung bei Abschluss des Masterstudiums

Falls kein nahtlos folgendes Doktoratsstudium an der Universität Basel geplant ist, müssen Masterstudierende für das Promotionssemester nicht mehr immatrikuliert sein. Sie können sich über die Online Services bis zum Ende der Rückmeldefrist exmatrikulieren. Voraussetzung dafür ist, dass alle Bewertungen am Sonntag vor Vorlesungsbeginn auf Ihrem Konto verbucht sind. Sollten letzte Bewertungen erst ab dem Tag des Vorlesungsbeginns oder später vorliegen, so müssen Sie sich für das Folgesemester noch einmal einschreiben.

Sollte wider Erwarten (z.B. im Fall von ungenügenden Leistungen) trotzdem nochmals eine Immatrikulation an der Universität Basel nötig sein, so melden Sie sich umgehend direkt beim Studiensekretariat im Kollegienhaus. Die Exmatrikulation wird dann rückgängig gemacht.

Alle Angaben zum Thema Masterabschluss und Exmatrikulation bzw. weitere Immatrikulation im Folgesemester finden Sie auf dem Merkblatt "Termine für den nächstmöglichen Masterabschluss".


Abschlussdokumente

Musterdokumente für den Abschluss können auf den Seiten der Universität eingesehen werden.

Ab der Promotion November 2023 sind die Abschlussdokumente in den Online Services als PDF-Dateien zur Verfügung. Diese Dokumente sind zertifiziert und können von Dritten verifiziert werden. Informationen finden Sie hier.

 

Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8

Tel: +41 61 207 25 30
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