Master of Law
Mit Bestehen des Masterstudiums ist die universitäre Ausbildung zum Juristen oder zur Juristin abgeschlossen. Die Masterstudiengänge der Juristischen Fakultät, in denen insgesamt
90 KP erworben werden, sehen unterschiedliche Wahlmöglichkeiten vor, z.B. ein freies Masterstudium mit individuell zusammengestellten Fächern oder einen Master mit strukturierter Vertiefungsrichtung. Daneben gibt es auch den Masterstudiengang in Wirtschaftsrecht mit spezifischen Vertiefungsmöglichkeiten. Das erfolgreich absolvierte Masterstudium ist die Voraussetzung für das Verfassen einer Dissertation oder die Absolvierung der Anwaltsprüfung.
Ein Studiengangswechsel ist über die Rückmeldung auf den Online Services möglich. Rückwirkend kann kein Studiengangswechsel vorgenommen werden.
Alle Informationen zu unseren Master-Studiengängen finden Sie rechts neben diesem Text.