Organisation

Oberstes Organ der Fakultät ist die Fakultätsversammlung. Sie ist nach einem festen Schlüssel repräsentativ zusammengesetzt, so dass allen Gruppierungen bei den wichtigsten Entscheiden der Fakultät ein Mitspracherecht zukommt. Führungsorgan ist die Fakultätsleitung (Dekan, Geschäftsführer, Studiendekan und Forschungsdekan). Die Fakultät bildet gleichzeitig ein Departement, dessen Funktionen von den Fakultätsorganen wahrgenommen werden. Für die Belange von Lehre, Forschung und fachspezifischer Dienstleistung gliedert sich die Fakultät in die Fachbereiche Privatrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht.