Wichtige Hinweise zu Mobilitätsaufenthalten

Wann passen Mobilitätsaufenthalte am besten ins Studium?

  • Wir empfehlen Mobilitätsaufenthalte während des Masterstudiums zu planen. Unter bestimmten Umständen eigenen sich auch die letzten beiden Semester im Bachelorstudium.

Was müssen Sie beachten?

  • Planen Sie ihren Mobilitätsaufenthalt langfristig und machen Sie ihn nicht von zukünftigen Prüfungsergebnissen abhängig.
  • Kreditpunkte anderer Universitäten werden grundsätzlich eins zu eins angerechnet.Es gibt keine Mindest- oder Maximalpunktzahlen, die erreicht werden müssen.
  • Die Fachprüfungen im Privatrecht, Öffentlichen Recht und Strafrecht können Sie nicht während der Mobilität ablegen. Legen Sie eine Prüfung an einer anderen deutschsprachigen Fakulltät ab, senden Sie eine Kopie der Anmeldung vor der Prüfung per E-Mail an das Studiendekanat der Juristischen Fakultät Basel.
  • Ungenügende Prüfungen im gleichen Fach können entweder an der Fakultät während der Mobilität oder in Basel zusammen mit anderen Prüfungen wiederholt werden.
  • Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
  • Die Kosten des Mobilitätsaufenthaltes müssen grundsätzlich von den Studierenden getragen werden. Informationen zu möglichen Stipendien und Zuschüssen finden Sie hier.
  • Alternativen zu Mobilitätsaufenthalten im In- und Ausland sind die von der Juristischen Fakultät angebotenen Masterstudiengänge EUCOR und Bilingue.
  • Auskünfte zu anerkannten Fächern sowie zu allen Fragen der Mobilität erteilt Dr. Patrick Ebnöther von der Studienfachberatung der Juristischen Fakultät-

 

Juristische Fakultät
Dr. iur. Patrick Ebnöther
Peter Merian-Weg 8
Postfach 4002 Basel

Tel: +41 61 207 25 27