Sterbehilfe bei Cyborgs

Herausforderungen der Selbsttechnisierung des Menschen am Lebensende

Mit dem Aufkommen und der Weiterentwicklung von personalisierter Medizin entstehen an der Schnittstelle zwischen Biomedizin und neuen Technologien täglich neue Produkte und Therapieansätze. Diese Errungenschaften gehen indes mit grundlegenden Schwierigkeiten einher, welche im Rahmen des Einsatzes von selbsttätig agierenden Defibrillatoren besonders deutlich hervortreten können. An dieser Schnittstelle zwischen Recht und Medizin wird in einer Dissertation am ZLSR nun untersucht, wie sich die Anwendung dieser Maschinen – insbesondere am Lebensende – rechtskonform ausgestalten lässt.

Patienten mit Herzrhythmusstörung werden in zahlreichen Fällen Defibrillatoren eingesetzt, die durch die selbsttätige Abgabe von Elektroschocks den gewöhnlichen Herzrhythmus wiederherstellen sollen. Diese Maschinen sind mit dem menschlichen Körper fest verbunden und können somit schnell und effizient eingesetzt werden. Gleichzeitig wurden in diesem Anwendungskontext Fälle bekannt, in denen von den Geräten das nahende Lebensende der Betroffenen als Alarmsignal ausgelegt und automatisierte Elektroschocks ausgelöst wurden. Dies kann für die Patientin oder den Patienten qualvolle letzte Lebensminuten zur Folge haben.

Vor diesem Hintergrund untersuchte Claudia Stühler in ihrem von Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam betreuten Dissertationsprojekt
("Sterbehilfe bei Cyborgs" – Technische Implantate am Lebensende), unter welchen Voraussetzungen in diesen Situationen bestimmte Herzschrittmacher deaktiviert werden dürfen. Auf einer allgemeinen Ebene ging die Autorin der Frage nach, wie in diesen Fällen die Patientenautonomie sichergestellt werden kann, anstatt zunehmend "autonom" arbeitenden Medizinsystemen die Behandlung am Lebensende anzuvertrauen.