Pflichtexemplare und Druckkostenbeiträge
Hinweise zur Einreichung der Pflichtexmplare finden Sie im
- Merkblatt zur neuen PO (ab HS12)
- Merkblatt zur alten PO (bis FS12)
Für eine Fristverlängerung zur Einreichung der Pflichtexemlare senden Sie bitte ein begründetes Gesuch zu Handen der/des Studiendekan*in an Dr. Martin Reimann
Informationen zu den Druckkostenbeiträgen finden Sie unter:
Universität Basel / Forschung und im Merkblatt Druckkostenbeiträge
Ausserdem kann ein Gesuch direkt an das Dekanat Personal und Finanzen der Juristischen Fakultät gestellt werden.
![Link auf Kontaktbereich Dekanat](https://ius.unibas.ch/fileadmin/_processed_/a/8/csm_Kontakt_und_Anfahrt_2_1__3ef73baaef.jpg?1714978667)
Juristische Fakultät
Dr. iur. Martin Reimann
Peter Merian-Weg 8
Postfach 4002 Basel
Tel: +41 61 207 25 17