
Allgemeines Doktorat
Nach dem Erwerb des Masterabschlusses kann die universitäre Ausbildung durch das Verfassen einer Dissertation weitergeführt werden. Eine Dissertation ist nicht nur die Grundlage für eine wissenschaftliche Karriere, sondern auch ein Leistungsnachweis, welcher ausserhalb des akademischen Umfelds anerkannt wird.
Die Doktorierenden verfassen in der Laufzeit von etwa drei Jahren ihre Dissertation. Sie werden von zwei Professorinnen resp. Professoren und einer externen Betreuungsperson individuell begleitet. Gleichzeitig absolvieren sie einen Ausbildungsteil mit 12 KP, der zum grössten Teil frei gestaltet werden kann. Für das allgemeine Doktorat gelten die Voraussetzungen und Bedingungen des Promotionsstudiums.
Die Elemente der Ausbildung
- Diss:Kurs ius: Das zentrale Element der Ausbildung der Graduate School of Law bilden die Forschungsseminare Diss:Kurs ius. Die Doktorierenden stellen ihre Dissertationsprojekte vor und diskutieren sie mit Expertinnen und Experten der Fakultät sowie mit anderen Doktorierenden. In der Veranstaltung werden zugleich basale fachlich-methodische Kenntnisse für das Schreiben einer rechtswissenschaftlichen Dissertation vermittelt und diskutiert. Die Veranstaltung bildet ein Forum, um über typische Hürden und Probleme beim Verfassen einer rechtswissenschaftlichen Dissertation zu sprechen.
- Fachlich-methodische Ausbildung:
- z.B. «Wie schreibe ich eine rechtswissenschaftliche Dissertation?» mit Prof. Dr. Anne Peters
- «Transferable skills» Kurse: diverse, wechselnde Angebote (Rhetorik, Präsentation, Zeitmanagement, etc.)
- Ringvorlesungen zu Grundlagenkompetenzen im Recht: Einige Ausbildungsangebote des Doktoratsprogramms Recht im Wandel werden für alle Mitglieder der Graduate School of Law geöffnet
- Zu den Lehrveranstaltungen des Doktorats