Doktoratsvereinbarung
Gemäss § 12 Promotionsordnung muss spätestens sechs Monate nach der Zulassung zum Doktorat die Doktoratsvereinbarung mit dem Erstbetreuer/der Erstbetreuerin abgeschlossen werden.
Die Doktoratsvereinbarung ist beim Studiendekanat, Dr. Martin Reimann einzureichen.
Juristische Fakultät
Dr. iur. Martin Reimann
Peter Merian-Weg 8
Postfach 4002 Basel
Tel: +41 61 207 25 17