Betreuungskomitee

Gemäss § 10 Abs. 2 Promotionsordnung muss die Zweitbetreuerin/der Zweitbetreuer spätestens zwölf Monate nach der Zulassung zum Doktorat von der Curriculums- und Prüfungskommission genehmigt werden. Das entsprechende Antragsformular ist beim Studiendekanat, Dr. Martin Reimann, einzureichen:

Gemäss § 11 Abs. 3 Promotionsordnung muss vor Einreichung der Dissertation die externe Expertin/der externe Experte von der Curriculums- und Prüfungskommission genehmigt werden. Das entsprechende Antragsformular ist beim Studiendekanat, Dr. Martin Reimann, einzureichen:

Wichtig:

Veränderungen betreffend die Zusammensetzung des Doktoratskomitees sind dem Studiendekanat unverzüglich zu melden.

Spätester Termin für die Meldung der externen Betreuungsperson oder einer Veränderung betr. die Zusammensetzung des Doktoratskomitees im Hinblick auf die nächstmögliche Anmeldung zum Doktoratskolloquium ist jeweils:

• 1. April für die angestrebte Promotion im darauffolgenden November

• 1. Oktober für die angestrebte Promotion im darauffolgenden Mai

Juristische Fakultät
Dr. iur. Martin Reimann
Peter Merian-Weg 8
Postfach 4002 Basel

Tel: +41 61 207 25 17