Für die Zulassung zu den Fachprüfungen müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein, siehe dazu § 18 Abs. 2 in der BLawO. Eine Übersicht über die erforderlichen Belegungen während Ihres Studiums finden Sie im Belegungsplan im Bachelorstudium.
Wichtige Hinweise:
Die Anmeldung erfolgt mit der Belegung der Fachprüfungsmodule auf den Online Services. Zusätzlich muss die Anmeldung für den Bachelorabschluss ausgefüllt werden. Nur wer beides gemacht hat, ist zu den Fachprüfungen zugelassen und hat gleichzeitig den Antrag auf Bachelor-Abschluss gestellt.
Gemäss § 21 Abs. 3 BLawO müssen alle drei Fachprüfungen in der gleichen Prüfungssession als Blockprüfung absolviert werden. Weitere Informationen siehe unter Prüfungsabbruch.
Die schriftlichen Fachprüfungen dauern 5 Stunden. Für Studierende mit Verlängerung dauern die Prüfungen jeweils eine Stunde länger. Die schriftlichen Fachprüfungen finden Ende Juni/Anfang Juli oder im Januar statt. Falls es eine mündliche Fachprüfung gibt, wird sie im Mai/Juni oder im Dezember durchgeführt.
Mündliche Fachprüfungen dauern als Einzelprüfung 20 Minuten, als Zweierprüfung 30 Minuten. In der Regel sind es Zweierprüfungen.
Bei den schriftlichen Fachprüfungen sind die Gesetze durch die Studierenden selbst mitzubringen. Bei den mündlichen Prüfungen werden die Gesetze durch die Prüfenden direkt abgegeben oder die Prüfenden informieren über allenfalls mitzubringende Gesetze. Weitere Informationen zu den Gesetzen werden durch die Dozierenden bekannt gegeben.
Das Gesuch für eine Klausurverlängerung bei den Fachprüfungen wird bei der Anmeldung zum Bachelorabschluss beantragt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
Bei Betreuungspflichten resp. bei Erwerbstätigkeit von 50% oder mehr besteht die Möglichkeit, die Fachprüfungen aufzuteilen. Ein entsprechender Nachweis, z.B. ein Arbeitsvertrag, ist erforderlich. Die Studierenden reichen hierfür ein Gesuch beim Studiendekanat ein. Bitte kümmern Sie sich vor Ende der Belegfrist um eine allfällige Aufteilung. Ein Antrag auf Aufteilung, der nach Belegfristende eingeht, kann nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei einer Aufteilung der Fachprüfungen gilt die zusätzliche Voraussetzung, dass grundsätzlich sämtliche Vorlesungsprüfungen aus dem Aufbaustudium absolviert worden sind. Ebenso müssen die Seminararbeit und die ausserfakultären Kreditpunkte bereits erworben sein.
Es darf bei der Aufteilung keine Wiederholung von Vorlesungsprüfungen aus dem Aufbaustudium gemacht werden. Bei einer Aufteilung der Fachprüfungen muss jede der drei Prüfungen einmal gemacht werden, bevor die Wiederholungsversuche absolviert werden dürfen. Es ist nicht möglich, nur eine oder zwei Prüfungen abzulegen und im nächsten Semester dieselben Prüfungen zu wiederholen (siehe dazu § 22 BLawO).
Es kann später nicht auf den Entscheid, die Fachprüfungen aufzuteilen, zurückgekommen werden.
Die individuellen Prüfpläne für die Fachprüfungen werden spätestens drei Wochen vor Prüfungsbeginn per Mail bekannt gegeben.
Eine Abmeldung wegen Krankheit oder aus anderen triftigen Gründen ist nur mit Arztzeugnis oder entsprechenden Dokumenten und dem Formular Prüfungsabmeldung bis spätestens 10 Tage nach der Prüfung möglich. Wer bereits zur ersten Fachprüfung nicht antreten kann, ist automatisch von den zwei anderen Fachprüfungen abgemeldet. Wer nach Absolvierung der ersten oder zweiten Fachprüfung abbrechen muss, ist von den noch nicht abgelegten Prüfungen automatisch abgemeldet. Die vor dem Abbruch in derselben Session absolvierten Prüfungsergebnisse bleiben bestehen. Bevor eine ungenügende Prüfung wiederholt werden kann, müssen zuerst alle Fachprüfungen einmal abgelegt worden sein.
Wer bei einer Fachprüfung ohne triftigen Grund oder Arztzeugnis nicht erscheint, erhält für diese Prüfung die Note 1. Von den weiteren Prüfungen dieser Session werden diese Studierenden ausgeschlossen und erhalten dafür ebenfalls die Note 1.
Von Studierenden, die zu einer mündlichen Prüfung nicht antreten können, wird in jedem Fall erwartet, dass sie sich rechtzeitig per E-Mail bei den Prüfenden abmelden.
Bevor eine ungenügende Prüfung wiederholt werden kann, müssen zuerst alle Fachprüfungen einmal abgelegt worden sein.
Bachelorfachprüfungen können trotz ungenügender Noten bestanden werden. Siehe dazu § 15 BLawO.
Eine ungenügende Fachprüfung kann zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Versuche). Im Fall von zwei oder drei ungenügenden Fachprüfungen müssen diese zusammen in der gleichen Prüfungsession wiederholt werden. Siehe dazu § 22 BLawO. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung erfolgt über das erneute Belegen des entsprechenden Prüfungsmoduls und dem erneuten Einreichen des Antrags auf Bachelorabschluss.
Für das Prädikat im Bachelorstudium (BLawO § 36) zählen alle Noten des Aufbaustudiums und der Fachprüfungen zu gleichen Teilen. Die Noten des Grundstudiums, der Seminararbeit und allenfalls von ausserfakultären Leistungen zählen nicht in den Notendurchschnitt bzw. für das Prädikat.
Wer das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen hat, erfüllt die Voraussetzungen für das Masterstudium nicht (siehe dazu §3 Abs. 2 MLawO). In Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag an die Studiendekanin bzw. den Studiendekan kann die Ablegung von max. einer Prüfung im Masterstudium trotz der ausstehenden Wiederholung von max. einer Fachprüfung bewilligt werden. Einreichefrist Antragsformular: bis spätestens zwei Wochen vor Belegfristende.
Musterdokumente für den Abschluss können auf den Seiten der Universität eingesehen werden.
Ab der Promotion November 2023 sind die Abschlussdokumente in den Online Services als PDF-Dateien zur Verfügung. Diese Dokumente sind zertifiziert und können von Dritten verifiziert werden. Informationen finden Sie hier.
Beim Übertritt vom Bachelor- ins Masterstudium sind die Hinweise der Universität Basel bezüglich Rückmeldungen im Masterstudium zu beachten. Nach dem Versand der Prüfungsergebnisse erhalten die Studierenden, welche das Bachelorstudium bestanden haben, einen Link zu einer Umfrage, auf der sie wählen können, in welchen Masterstudiengang sie übertreten wollen. Die Ummeldung in das Masterstudium wird durch das Studiendekanat vorgenommen.
Falls im nächsten Semester ein Urlaubsemester geplant ist, muss dies bei der Rückmeldung angegeben werden. Für Studierende, die ein Masterstudium an einer anderen Universität aufnehmen möchten, ist eine (Vor-) Anmeldung zum Masterstudium an der anderen Universität grundsätzlich auch ohne die Abschlussnoten möglich. Das Abschlusszeugnis muss nach Erhalt umgehend nachgereicht werden.
Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8
Tel: +41 61 207 25 30
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