Forschung und Ausbildung

I. Forschungsmodul
Die Doktoranden verfassen ihre Dissertation im Rahmen des Doktoratsprogramms. Die Themenfestlegung erfolgt in Absprache mit dem/der Erstbetreuer/in. Betreut und bewertet wird die Dissertation durch das Doktoratskomitee, welches aus insgesamt drei in dem jeweiligen Forschungsbereich kompetenten Fakultätsmitgliedern und externen Expertinnen und Experten zusammengesetzt ist.

Die Dissertation ist grundsätzlich innerhalb von drei Jahren fertigzustellen. Den Abschluss des Doktorats bildet das Doktoratskolloquium gemäss der allgemeinen Promotionsordnung.

II. Ausbildungsmodul
Das Ausbildungsmodul ist auf eine Laufzeit von drei Jahren ausgerichtet und wird mit 18 Kreditpunkten (KP) abgeschlossen. Deutsch als Standortsprache und Englisch als Wissenschaftssprache sind die beiden Hauptsprachen des Doktoratsprogramms.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Elemente des Ausbildungsmoduls:

Zweimal jährlich finden Doktorandenkolloquien statt, bei welchen die Doktorierenden ihre Forschungsarbeit den Trägern/innen des Doktoratsprogramms und den Mitdoktorierenden präsentieren. Neben dem Üben der mündlichen Präsentation eigener wissenschaftlicher Arbeiten bietet das Kolloquium die Gelegenheit zur Besprechung der Dissertation sowie zu fachlichen Rückmeldungen.

Jede/r Stipendiat/in sollte mindestens zweimal, jede/r Kollegiat/in mindestens einmal vortragen. Mit einem Vortrag werden 4 KP erworben.

Die Teilnahme bei den Doktorandenkolloquien ist für alle Stipendiaten/innen und Kollegiaten/innen verpflichtend.

Viermal jährlich finden interne Doktorandentreffen statt, bei denen ein Austausch über aktuelle Entwicklungen in den jeweiligen Forschungsgebieten und Kenntnisse zu Formalien und Techniken des rechtswissenschaftlichen Arbeitens vermittelt werden. Die Veranstaltungen dienen somit der Vermittlung des organisatorischen, methodischen und technischen Know-hows zum Verfassen einer juristischen Dissertation.

Für Stipendiaten/innen ist die Teilnahme an insgesamt sechs Treffen verpflichtend. Kollegiaten/innen müssen an mindestens vier internen Doktorandentreffen teilnehmen. Für die Teilnahme bei den Treffen werden insgesamt 2 KP erworben.

Jährlich wird eine Konferenz zu einem der Forschungsgebiete des Doktoratsprogramms organisiert, zu der sowohl Keynote-Redner/innen als auch Doktorierende eingeladen werden.

Die Teilnahme bei den Konferenzen ist für die Doktorierenden des Programms verpflichtend. Mit der Teilnahme als Vortragende/r und der Publikation eines Beitrags können 6 KP erworben werden. Durch die Mitwirkung an der Tagungsorganisation kann je nach Aufwand eine entsprechende Anzahl KP erworben werden.

Jährlich wird für die Doktorierenden eine zweistündige Vorlesung in Form einer Vortragsreihe angeboten. Hier steht die Vermittlung allgemeiner, säulenübergreifender juristischer Inhalte im Vordergrund.

Mit der Teilnahme können KP erworben werden.

Die Doktorierenden werden ermuntert, das zentrale Fortbildungsangebot der Universität zu nutzen, um insbesondere fachübergreifende Kompetenzen zu erwerben. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen können KP erworben werden

Zusätzliche Aktivitäten der Doktorierenden wie etwa Auslandaufenthalte oder die Veranstaltung von und Teilnahme an Workshops werden begrüsst und nach Absprache kompensiert.

Durch die Mitwirkung an einem Workshop kann je nach Aufwand eine entsprechende Anzahl KP erworben werden. Für den Auslandsaufenthalt während eines Semesters werden 6 KP angerechnet. Während des jeweiligen Zeitraums werden die Doktorierenden von der Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen dispensiert.