Congress Center Basel, Saal Sydney
Veranstalter:
Prof. Dr. Beat Schönenberger und Dr. Peter Mosimann
Recht aktuell: Kunst und Recht 2018/Art & Law 2018
Auch die neunte Basler Tagung „Kunst & Recht / Art & Law“ findet am Freitag der Art Basel-Woche statt. Bereits zum fünften Mal darf das Seminar in unmittelbarer Nachbarschaft zur Art Basel Gastrecht im Congress Center Basel geniessen. Dank der freundlichen Unterstützung durch die Art Basel erhalten auch in diesem Jahr alle Tagungsteilnehmer eine Tageskarte zu dieser Kunstmesse.
Die Referate und Diskussionen des Vormittags gelten zunächst der Darstellung der grundlegenden Probleme der heutigen Kunstmuseen (Stephen Urice). Danach befassen sich zwei Kenner in gegensätzlichen Positionen mit dem deutschen Kulturgüterschutzgesetz. Marc-André Renold wird schliesslich mit Blick auf die deutsche Erfahrung das schweizerische Kulturgütertransfergesetz beleuchten und erfragen, inwiefern dieses revisionsbedürftig ist.
Der Nachmittag beginnt mit einem Rückblick auf 20 Jahre Washington Principles. Matthias Weller fragt, ob die Zeit für ein Restatement reif sei, und Anne Laure Bandle zieht Bilanz zur Anwendung der Washington Principles in der Schweiz. Sie schlägt neue Lösungsansätze vor. Eva Inés Obergfell befasst sich mit der Antinomie von Selfie vs. Fotografieverbot im Museum. Die Tagung beschliesst Florian Schmidt-Gabain mit einer Analyse der Grundsätze zur Rückwirkung bei Raubkunst und "Entarteter Kunst".
Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich via dem angehängten Talon oder direkt online anmelden.
Anmeldefrist: 11. Juni 2018.
Einzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: DRW2233 Kunst & Recht 2018 (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).
Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 18. Mai 2018 erfolgen, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 1. Juni 2018 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.
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