19 Okt 2018
13:15  - 17:30

Juristische Fakultät Basel, Pro Iure Auditorium

Veranstalter:
Markus Schmid, Rechtsanwalt

Recht aktuell BRUSH UP: Neueste Rechtsprechung zum Haftpflicht-, Privatversicherungs- und Sozialversicherungsrecht

Die Rechtsprechung in den drei genannten Rechtsgebieten hat seit der letzten BRUSH UP Veranstaltung im Jahre 2015 einige für die Praxis wichtige Neuerungen hervorgebracht.

Die haftpflichtrechtliche Rechtsprechung ist von einigen neuen materiellen und auch formellen Gesichtspunkten geprägt. Zu nennen sind beispielsweise die Präzisierung der Adäquanzrechtsprechung beim Angehörigenschaden sowie diejenige bezüglich der ärztlichen Dokumentationspflicht im Bereich der Haftung von Medizinalpersonen. Das prozessuale Verfahren im Rahmen der Staatshaftung sieht (nicht mehr ganz neue) Änderungen mit Auswirkung auf die kantonalen Verfahrensordnungen (bspw. des Kantons Basel-Landschaft) vor und im Bereich des Regressrechts hat sich das Bundesgericht zum gestörten Innenverhältnis bei solidarisch Haftenden geäussert. Schlussendlich ist festzustellen, dass das Bundesgericht nach wie vor und zunehmend prozessuale Hürden aufstellt, die ein erfolgreiches Prozessieren – zumindest seitens der Klägerschaft – bald verunmöglichen.

Die aktuelle Diskussion im Privatversicherungsrecht wird derzeit durch die im Parlament hängige Revision des VVG dominiert. Dabei sind interessante Wechselwirkungen zwischen der Rechtsprechung des Bundesgerichts und einzelnen Revisionspostulaten zu beobachten, die näher vorgestellt werden. Kritisch zu würdigen sind auch einige in jüngerer Zeit ergangene Grundsatzurteile, die bei genauerer Betrachtung noch verschiedene Fragen offen lassen. Dies gilt z.B. für die Urteile zur Krankentaggeldversicherung, zur Maklerentschädigung oder zum Regress des Schadenversicherers.

In den letzten zwei Jahren hat das Bundesgericht zahlreiche wichtige sozialversicherungsrechtliche Entscheide gefällt. Nach einer Tour d’Horizon durch die Leitentscheide in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen wird der Fokus auf einige für die Praxis besonders wichtige Fälle gelegt. Diese werden kritisch gewürdigt und in einen grösseren Zusammenhang rechtspo-litischer Entwicklungen gestellt.
Die Referenten werden all die wesentlichen Neuerungen präsentieren und deren allfällige Aus-wirkungen auch für die anderen Rechtsgebiete aufzeigen. Die Tagung bietet dem Praktiker die Möglichkeit, sich in gedrängter Form über die wichtigsten Neuerungen in den drei Rechtsgebie-ten ins Bild zu setzen.

Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online anmelden.

Anmeldefrist: 15. Oktober 2018.

Einzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: DRW2232 BRUSH UP Sozialversicherungsrecht (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).

Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 21. September 2018 erfolgen, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 5. Oktober 2018 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.


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