08 Nov 2019
13:15  - 17:15

Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät Basel

Veranstalter:
Jan Bangert, Advokat

Recht aktuell BRUSH UP: Anwaltsrecht im Umbruch

Der Anwaltsberuf sieht sich von vielen Seiten herausgefordert. Neue Kommunikationsformen, neue regulatorische Anforderungen und die in der Schweiz freie Konkurrenz auf dem Markt der Rechtsberatung erzwingen den Umbruch vom Anwaltsstand zum Anwaltsgeschäft. Zugleich soll der Anwalt weiterhin „in seiner gesamten Berufstätigkeit“ (BGE 130 II 276, E. 3.2.) eine erhöhte und staatlich beaufsichtigte Gewähr für Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bieten.

Wie spiegelt sich dieser Umbruch in den Regeln wider, die den Rahmen für unseren Beruf setzen, und wie beeinflusst er das Zusammenspiel von Vertragsrecht, öffentlich-rechtlichem Berufsrecht und Standesregeln? Darauf will diese BRUSH UP-Veranstaltung eingehen, während sie neue Entwicklungen an Brennpunkten des Anwaltsrechts Revue passieren lässt.

Im ersten Teil der Veranstaltung werden wir das angesichts grösserer Kanzleien und häufiger Kanzleiwechsel immer wichtigere Thema der Konfliktvermeidung beleuchten und anschliessend hören, mit welchen Fragen sich die hiesige Aufsichtskommission aktuell befasst.

Im zweiten Teil der Veranstaltung geht es dann um die spezifischen und oft heiklen Anwaltspflichten in gerichtlichen Verfahren und in deren Vorfeld. Zu allen Themen werden die Teilnehmer Gelegenheit zu ausführlicher Diskussion untereinander und mit den Referenten haben.

Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online anmelden.

Anmeldefrist: 4. November 2019.

Einzahlung: Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: bitte die Rechnungsnummer und den Teilnehmernamen angeben.

Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 11. Oktober 2019 erfolgen, werden CHF 200.-- in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 25. Oktober 2019 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Ersatzteilnehmende sind willkommen.


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