28 Jun 2019
09:15  - 17:15

Pro Iure Auditorium, Juristische Fakultät Basel

Veranstalter:
Prof. Dr. iur. Urs Behnisch & Prof. Dr. iur. Stephan Breitenmoser

Recht aktuell: Aktuelle Fragen des schweizerischen Steuerrechts

Die Tagung ist aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht gewidmet, angefangen von der nun seit Jahren im Brennpunkt stehenden Reform des Unternehmenssteuerrechts über Entwicklungen im internationalen Steuerrecht mit Auswirkungen auf das schweizerische Steuerrecht sowie auf die Praxis der Steuerbehörden und der Berater.

Dabei geht es einerseits um die Amtshilfe, die in den letzten zehn Jahren stark verändert worden ist, ihr (ungeklärtes) Verhältnis zur Rechtshilfe, aber auch die mit „BEPS“-Massnahmen (Base Erosion and Profit Shifting) zusammenhängenden Auswirkungen auf den Steuerstandort Schweiz. Dazu gehören auch diverse Einzelfragen im Bereich der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen, beispielsweise die Anforderungen an die „beneficial ownership“. Im Verfahrensrecht beschäftigen Lehre und Praxis immer noch die Anforderungen der EMRK an ein rechtsstaatliches Verfahren im Steuerstrafrecht und dessen Verhältnis zum Veranlagungs- und Nachsteuerverfahren. Weitere Brennpunkte bilden die Entwicklungen im interkantonalen Steuerrecht sowie zahlreiche grundlegende Einzelfragen in der neueren Steuergerichtspraxis, nicht nur, aber besonders im Bereich des Unternehmenssteuerrechts.

Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online anmelden.

Anmeldefrist: 24. Juni 2019.

Einzahlung: Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: DRW2256 "Steuerrecht 2019" (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).

Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 31. Mai 2019 erfolgen, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 14. Juni 2019 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.


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