29 Mär 2019
09:00  - 16:30

Novotel Basel City, Basel

Veranstalter:
Prof. Dr. Peter Jung und Prof. Dr. Georg von Schnurbein

Recht aktuell: 6. Basler Stiftungsrechtstag – Stiften und spenden

in Zusammenarbeit mit dem Center for Philantropy Studies (CEPS)

Die Schweiz ist ein Land von Spenderinnen und Spendern. In kaum einem anderen Land wird pro Kopf so oft und so viel gespendet. Gleichzeitig wird das Spenden auch immer wieder kontrovers diskutiert, wenn es etwa darum geht, für welche Zwecke es eingesetzt wird, wie viel es kosten darf und welchen Nutzen es tatsächlich hat. Schon Aristoteles hat die Schwierigkeit betont, richtig zu spenden: „Aber das Geld zu geben, wem man soll und wie viel man soll und wann und weswegen und wie, das ist nicht mehr jedermanns Sache und nicht leicht.“
Als Folge der niedrigen Zinserträge suchen heute immer mehr Stiftungen und andere Nonprofit-Organisationen aktiv nach Spenden. Obwohl es um eine gute Sache geht, sind dennoch wesentliche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen – sowohl aus Sicht der Spendenempfänger als auch aus Sicht des Spenders oder des Staates.
Am 6. Basler Stiftungsrechtstag wird die aktuelle Rechtslage zum Spenden aus den verschiedenen Blickwinkeln behandelt. Es geht u.a. um Abgrenzungen des Spendens zu anderen Formen der Unterstützung, die Zweckbindung der Spende oder die steuerrechtliche Behandlung der Spende.

Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online anmelden.

Anmeldefrist: 25. März 2019.

Einzahlung: Bitte überweisen Sie den Tagungsbeitrag nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: DRW2250 "6. Basler Stiftungsrechtstag" (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).

Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 1. März 2019 erfolgen, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 15. März 2019 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.


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