06 Dez 2019
09:00  - 17:00

Congress Center Basel

Veranstalter:
Prof. Dr. iur. Kurt Pärli

Recht aktuell: 3. Basler Sozialversicherungsrechtstagung Arbeitsunfähigkeit – wer bestimmt sie und welche Folgen hat sie?

Arbeitsunfähigkeit nach ATSG, im Privatversicherungsrecht und im Arbeitsrecht. Auswirkungen auf die IV, UV, BV, ALV, Taggeldversicherung, Arbeitsrecht, EL, Sozialhilfe. Koordination der Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit. Problem der teilweisen Arbeitsunfähigkeit.

Die gesundheitlich bedingte Arbeitsunfähigkeit bildet das Eintrittstor zu Leistungen der Sozial- und Privatversicherer, verpflichtet Arbeitgeber zum Leisten von Lohnfortzahlung und schützt, wenn auch nur beschränkte Zeit, vor Kündigung. Aus einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit folgt nicht zwangsläufig auch deren rechtliche Anerkennung, denn die juristische Beurteilung erfordert auch eine Zumutbarkeitsprüfung. Ob eine Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird oder nicht, hat für die betroffenen Personen – und die leistungspflichtigen Institutionen  – erhebliche Auswirkungen. Es ist vor diesem Hintergrund nicht erstaunlich, dass die Arbeitsunfähigkeit und v.a. deren Nachweis in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten und Problemen führen. Eine intensive und nicht immer widerspruchsfreie Rechtsprechung bietet zum Teil Orientierung und Hilfe, schafft aber auch neue Unsicherheiten.

Die Tagung wird Gelegenheit bieten, Feststellung und Folgen der Arbeitsunfähigkeit mit Blick auf die erforderliche Kooperation zwischen Medizin und Recht einerseits und das komplexe Zusammenspiel zwischen den einzelnen Sozialversicherungszweigen sowie Arbeitgebern, Privatversicherern und Sozialhilfe andererseits zu verorten. Am Vormittag werden zuerst die Grundlagen des Begriffs der Arbeitsunfähigkeit und die Anforderungen an den Beweis im Sozial- und Privatversicherungsrecht dargelegt (Dupont), ehe die Zusammenarbeit zwischen Medizin und Recht mit gleich drei Referaten intensiv diskutiert wird (Bollag, Jeger, Gächter). Ein Podium mit allen Referierenden des Vormittags erwartet Sie vor dem Mittagessen.

Die Nachmittagsreferate widmen sich der Arbeitsunfähigkeit in der Privatversicherung und im Arbeitsrecht (Müller, Pärli). Eine wichtige Ergänzung trägt das Referat zur Bedeutung der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitslosenversicherung, der EL und der Sozialhilfe bei (Mösch Payot). Das letzte Referat (Kieser) vor dem Abschlusspodium steht im Zeichen der Koordination zwischen verschiedenen Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, wobei insbesondere auch die Koordinationsprobleme bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit angesprochen werden.

Es erwartet Sie eine vielfältige Tagung mit einem klaren Fokus. Kompetente Referierende stellen die Rechtslage dar, greifen ausgewählte Probleme heraus, zeigen Lösungsmöglichkeiten auf und scheuen sich nicht, auch kritische Fragen zum Status Quo zu stellen.

Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online anmelden.

Anmeldefrist: 2. Dezember 2019.

Einzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: DRW2251 "3. Basler Sozialversicherungsrechtstagung" (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).

Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 8. November 2019 erfolgen, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 22. November 2019 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.


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