07 Dez 2018
09:00  - 17:00

Congress Center Basel, Saal Sydney

Veranstalter:
Prof. Dr. iur. Kurt Pärli

Recht aktuell: 2. Basler Sozialversicherungsrechtstagung - Der Anspruch auf IV-Renten der Invalidenversicherung

Invaliditätsbegriff, Abklärungsmethoden, Schnittstellen zur UV, BV, EL, Sozialhilfe und zum Arbeitsrecht

Eingliederung vor Rente, lautet der Grundsatz der Invalidenversicherung seit ihrem Beginn. In den letzten Jahren wurde in der Politik und der Praxis zu Recht der Fokus auf die (Wieder-)Eingliederung invalider Personen in den Arbeitsmarkt gelegt und das Instrumentarium der IV wurde entsprechend ausgebaut. Auch sollen bereits berentete Versicherte wieder aus der IV „ausgegliedert“ und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Bei all diesen Entwicklungen geht vergessen, dass die Invalidenversicherung auch den Auftrag hat, den Versicherten bei Vorliegen einer entsprechenden Invalidität Rentenleistungen zu gewähren. Das ist für die Existenzsicherung äussert zentral, denn auch die berufliche Vorsorge knüpft den Anspruch auf eine Invaliditätsleistung an den Rentenbescheid der IV. Eine IV-Rente führt überdies bei entsprechendem Bedarf auch zu einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Im Rahmen dieser Tagung soll der Anspruch auf IV-Renten im Zentrum stehen. Am Vormittag werden erst Grundlagen des Invaliditätsbegriffs (Gesundheitsschaden, Arbeits- und Erwerbs-unfähigkeit) thematisiert. Danach folgen vertiefte Ausführungen zu den Methoden der Feststellung der Invalidität, wobei besonders auf die Neuerungen im Zusammenhang mit der gemischten Methode eingegangen wird. Die IV-Rente ist keine voraussetzungslos geschuldete Dauerleistung. Das dritte Referat widmet sich deshalb dem komplexen Thema der IV-Rentenrevision. Abgeschlossen wird der Vormittag mit einem Vortrag über den aktuellen Stand der IV-Revision, die unter anderem neu ein stufenloses Rentensystem vorsieht.

Der erste Teil des Nachmittags steht im Zeichen der Auswirkungen der Invalidität in der Unfallversicherung und in der beruflichen Vorsorge. Dabei kommen Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich der Invaliditätsfeststellung ebenso zur Sprache wie schwierige Koordinationsfragen. Der Anspruch auf eine IV-Rente bedeutet nicht zwangsläufig, gänzlich von der Arbeitswelt ausgeschlossen zu sein, besonders dann, wenn nur Teilrenten ausgerichtet werden. Die Implikationen des (Teil-)Rentenbezugs auf das Arbeitsverhältnis bzw. das Arbeitsrecht bilden den Schwerpunkt des nächsten Referats. Der letzte Beitrag beschäftigt sich mit den IV-Renten und Invalidität ohne Rentenanspruch im Bereiche der Ergänzungs-leistungen und der Sozialhilfe.

Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich via dem angehängten Talon oder direkt online anmelden.

Anmeldefrist: 3. Dezember 2018

Einzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: DRW2238 - 2. Basler Sozialversicherungsrechtstagung (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).

Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 9.11.2018 erfolgen, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 23.11.2018 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.


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