05 Apr 2019
13:15  - 17:15

Radisson Blue Hotel Basel

Veranstalter:
Prof. Dr. Kurt Pärli

AUSGEBUCHT: Recht aktuell: 3. Basler Arbeitsrechtstagung - Alles hat seine Zeit – Arbeitszeit, Ferien und Freizeit im Arbeitsrecht

Arbeitszeit, Pikettdienst, Überzeit/Überstunden, Ferien, Freizeit – Regelungen im Arbeitsgesetz, OR und öffentlichen Dienstrecht. Ergänzend: Übersicht arbeitsrechtliche Leitentscheide 2017/2018

„Alles hat seine Stunde“ lautet der Titel eines Romans des Bieler Schriftstellers Urs Karpf. Der Autor beschreibt darin, wie in den Anfängen der Industrialisierung die Arbeiterinnen und Arbeiter sich erst nach und nach daran gewöhnten (gewöhnen mussten), dass die Fabrikglocke ihnen den Arbeitsbeginn diktierte und sie so aus ihrem gewohnten Lebensrhythmus herausgeworfen wurden. Die Zeit, unsere Arbeitszeit, untersteht heute einer umfassenden Regelung im Arbeitsgesetz (ArG). Dieses zu verstehen, erfordert indes einiges. In der Praxis stellen sich denn auch zahlreiche Fragen. Im Eröffnungsreferat wird Prof. Dr. iur. Karine Lempen (Universität Genf) auf ausgewählte Arbeitszeitfragen eingehen (was ist Arbeitszeit, Pikettdienst, Erfassen der Arbeitszeit usw.) und dabei die aktuelle Rechtsprechung erläutern. Ebenfalls wird sie die historischen Gründe für die Regelungen zur Arbeitszeitbeschränkung thematisieren und die Frage erörtern, inwiefern diese nicht mehr oder immer noch zeitgemäss sind.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Beachtung der Höchstarbeitszeiten des ArG. Werden diese überschritten, liegt Überzeit vor und es ist zwingend Kompensation oder ein Überzeitzuschlag geschuldet. Davon zu unterscheiden sind Überstunden (Überschreiten der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit). Bei Überstunden kommt die Regelung von Art. 321c OR zu Anwendung. Das Verhältnis zwischen Überstunden und Überzeit wurde zwar schon oft thematisiert, dennoch bleiben viele Fragen offen und bedürfen einer vertieften Analyse. Die beiden Experten für Arbeitsrecht, Dr. iur. Philippe Nordmann und Dr. iur. Fabian Looser, werden in ihrem gemeinsamen Referat einen Überblick der Thematik bieten, die aktuelle Rechtsprechung vorstellen und praktische Lösungsvorschläge für konkrete Probleme schildern.

Der Anspruch von Arbeitnehmenden auf bezahlte Ferien ist eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft. Die OR-Regelungen zum Ferienanspruch und Ferienbezug sind auf den ersten Blick klar. Dennoch ergeben sich im Rechtsalltag immer wieder Unklarheiten, so etwa im Zusammenhang mit Freistellungen und noch ausstehendem Ferienanspruch. Ferien sind das eine, Freizeit das andere. Bei letzterem interessiert vor allem der Anspruch auf Zeit für Arztbesuche, die Betreuung kranker Kinder oder andere besondere Ereignisse. Sowohl das OR als auch das Arbeitsgesetz sehen hier Regelungen vor. Wie sind diese zu verstehen und wie ist ihr Zusammenwirken? Und wie werden diese Fragen im öffentlichen Personalrecht beantwortet? Der bekannte Arbeitsrechtsexperte Dr. iur. Adrian von Kaenel wird anhand der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung darlegen, was Sie zu den Themen Ferien und Freizeit wissen müssen.

Zum Abschluss wird Prof. Dr. iur. Kurt Pärli arbeitsrechtliche Leitentscheide der Jahre 2017/2018 aus dem gesamten Arbeitsrecht vorstellen. Über veröffentliche und unveröffentlichte Bundesgerichtsentscheide hinaus werden auch ausgewählte kantonale Entscheide sowie arbeitsrechtlich relevante Urteile des Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vorgestellt und in einen Kontext allgemeiner arbeitsrechtlicher Entwicklung gestellt.
Es erwartet Sie eine anregende Tagung. Kompetente Referierende stellen die Rechtslage dar, greifen ausgewählte Leitentscheide heraus und zeigen Lösungsmöglichkeiten für schwierige Praxisfragen auf. Zudem erhalten Sie Anregungen für vertiefte Reflexionen zu grundsätzlichen Fragen.

Das detaillierte Programm können Sie dem angehängten Flyer entnehmen. Sie können sich mittels Anmeldetalon oder direkt online anmelden.

Anmeldefrist: 1. April 2019.

Einzahlung bitte mit der Anmeldung auf folgendes Konto: Basler Kantonalbank, 4002 Basel, zugunsten von: CH46 0077 0020 0590 4392 2, BIC BKBBCHBBXXX, Universität Basel, Ressort Finanzen, Postfach 732, 4003 Basel; Zahlungszweck: DRW2245 "3. Basler Arbeitsrechtstagung" (bitte auch den Teilnehmernamen angeben).

Annullierungsbestimmungen: Bei Abmeldungen, die später als 8. März 2019 erfolgen, werden CHF 200.— in Rechnung gestellt, bei Abmeldungen nach dem 22. März 2019 wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Ersatzteilnehmende sind willkommen.


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