04 Dez 2020
09:00  - 17:00

Online.

Veranstalter:
Prof. Dr. iur. Kurt Pärli.

4. Basler Sozialversicherungsrechtstagung (Online-Durchführung)

Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten nach ATSG, Konkretisierung in der KV, UV, IV, EL, ALV, grundrechtliche Schranken, Datenschutz- und Datenausfragen

Die Sozialversicherung ist – entgegen zuweilen in politischen Kontexten geäusserten Ansichten – kein Selbstbedienungsladen und kein "Ponyhof"; Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung hat vielmehr nur, wer die gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Zentral ist zudem der allgemeine Grundsatz der Schadenminderungspflicht; Versicherte müssen alles ihnen Zumutbare vorkehren, damit ein Schaden gar nicht eintritt bzw. um die Folgen eines eingetretenen Schadens zu mindern. In der Sozialversicherung haben Versicherte umfangreiche Mitwirkungspflichten. Das beginnt bereits damit, dass eine Leistung geltend gemacht werden muss. Es gilt der Grundsatz, "ohne Anmeldung keine Leistung". Zwar ist die zuständige Sozialversicherungsbehörde zur Abklärung des Vorliegens der Anspruchsberechtigung verpflichtet, die Versicherten aber werden durch zahlreiche Bestimmungen im Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zur Mitwirkung angehalten. Wer die Mitwirkungspflichten verletzt, riskiert, eine Leistung nicht zu erhalten oder muss mit einer Kürzung rechnen. Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten gelten wiederum nicht schrankenlos. Grundrechtliche Verfahrensrechte, aber auch die klassischen Abwehrrechte und Diskriminierungsverbote wirken sich auf den Umfang der Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten aus.

Wegen der zweiten Corona-Welle wird die Basler Sozialversicherungsrechtstagung erstmalig als hochwertiger, digitaler Livestream angeboten! Sparen Sie sich die Anreise und verfolgen Sie unsere Referate von zuhause oder aus dem Büro. Stellen Sie Ihre Fragen per Chat und erhalten Sie alle Unterlagen als digitalen Download. Bleiben Sie zeitlich flexibel: Die Video-Aufzeichnung der Referate wird als On-Demand-Angebot während einer Woche nach der Tagung zum An- und Weiterschauen zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen zur Anmeldung und zum Tagungsprogramm finden Sie auf der Veranstaltungswebsite.


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