Digitale Zwillinge

Digitale Abbildungen natürlicher Personen

Von digitalen Zwillingen ist die Rede, wenn Objekte oder Prozesse digital zu Simulationszwecken abgebildet werden. Der Begriff wird allerdings auch immer häufiger verwendet, um die digitale Abbildung von biologischen oder medizinischen Prozessen zu beschreiben. So sollen neue Ansätze in der Prävention, Diagnostik und Therapie möglich werden. Zumindest in der Theorie kann auf diese Weise eine Person bald vollständig digital abgebildet werden.

Ein einheitliches Verständnis davon, was unter einem digitalen Zwilling einer natürlichen Person zu verstehen ist, ist allerdings noch nicht etabliert. Bisweilen wird der Begriff als blosses Schlagwort verwendet. Trotzdem haben sich im medizinischen Kontext bereits bestimmte charakteristische Merkmale herausgebildet, etwa dass ein virtueller Zwilling laufend mit Echtzeit-Daten aktualisiert wird. 

Basierend auf etablierten technischen Charakteristika des Phänomens sucht das Team von Prof. Dr. Alfred Früh in diesem Projekt nach Antworten auf normative Fragen, die von der umfassenden Abbildung von Personen oder deren Eigenschaften aufgeworfen werden. Erforscht wird namentlich, ob die datenschutzrechtlichen oder persönlichkeitsrechtlichen Instrumente für diese Art der Datennutzung richtig austariert sind, wie eine Daten-Governance für digitale Zwillinge aussehen könnte und wie das Medizinprodukterecht damit umgehen soll, dass digitale Zwillinge stetig aktualisiert werden.  

Vorträge und Veranstaltungen:

Tech Law Workshop - Digital Twins, organisiert vom Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF FS) in Kooperation mit dem Zentrum für Life Sciences-Recht (ZLSR), FFHS Gleisarena Zürich, 5.10.2026

 

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