Master Prüfungen


Anmeldung

Durch das Belegen der Master Lehrveranstaltungen ist man automatisch auch zur Prüfung angemeldet.


Durchführung

Die Prüfungen finden am Ende jedes Semesters während den Prüfungssessionen statt. Es ist möglich, dass mehrere Prüfungen an einem Tag absolviert werden müssen, wobei ein Mindestabstand von 2 Stunden eingehalten wird. Die Klausuren im Master-Studium dauern 3 Stunden, mit bewilligter Verlängerung 3.5 Stunden. Die mündlichen Prüfungen im Masterstudium dauern 30 Min. als Zweierprüfung, bzw. 20 Min. bei einer Einzelprüfung. In der Regel handelt es sich um Zweierprüfungen. Bei den mündlichen Vorlesungsprüfungen ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.


Klausurverlängerung

Das Gesuch um Klausurverlängerung kann beim Studiendekanat eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier.


Gesetze

Bei den Masterklausuren sind die Gesetze in jedem Fall durch die Studierenden selbst mitzubringen. Bei den mündlichen Prüfungen werden die Gesetze durch die Prüfenden direkt abgegeben oder die Prüfenden informieren über allenfalls mitzubringende Gesetze. Weitere Informationen zu den Gesetzen werden durch die Dozierenden bekannt gegeben.


Prüfungstermine

Die individuellen Prüfungspläne werden zwei Wochen vor Beginn der Prüfungssession an die Studierenden verschickt.


Verschiebung

Schriftliche Prüfungen können grundsätzlich nicht verschoben werden. Das Studiendekanat nimmt Verschiebungen von mündlichen Prüfungen nur ausnahmsweise innerhalb einer Woche nach der Mitteilung der Termine vor und zwar nur, wenn Studierende eine Terminkollision mit einer schriftlichen Prüfung an einer anderen Fakultät haben. Dafür sind Angaben zur ausserfakultären Prüfung mitsamt Termin erforderlich.


Abmeldung

Bei einer Prüfungsabmeldung wegen Krankheit oder aus anderen triftigen Gründen wird ein Nachweis, z.B. ein Arztzeugnis verlangt. Zusätzlich muss das Formular Prüfungsabmeldung in jedem Fall abgegeben werden. Die Dokumente zur Abmeldung müssen spätestens innerhalb von 10 Tagen ab dem Prüfungstermin beim Studiendekanat ausschliesslich per E-Mail eintreffen. In allen anderen Fällen gilt das Fernbleiben von einer Prüfung als ordentlicher Prüfungsversuch und wird mit der Note 1 bewertet.

Kann jemand zu einer mündlichenPrüfung nicht antreten, wird zusätzlich und in jedem Fall erwartet, dass sich die Studierenden rechtzeitig per E-Mail bei der Prüferin/beim Prüfer abmelden.

Wiederholung

Eine Masterprüfung kann einmal wiederholt werden (insgesamt zwei Prüfungsversuche). Für die Wiederholung muss die Veranstaltung erneut belegt werden in dem Semester, in dem sie wieder angeboten wird.

Juristische Fakultät
Studiendekanat
Peter Merian-Weg 8

Tel: +41 61 207 25 30
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