Anschubstipendien

Das Doktoratsprogramm schreibt nach Möglichkeit zwei Mal im Jahr einjährige Anschubstipendien zu CHF 30‘000.-  aus.
Die Bewerbungsfrist für das HS 2024 läuft bis am 24. Mai 2024.

Das Anschubstipendium erlaubt es Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, in der Startphase ihres Doktorats Förderanträge auszuarbeiten, womit sie sich beim Nationalfonds oder bei einer anderen Institution um die Weiterfinanzierung ihres Forschungsprojekts bewerben können.

Die Begünstigten dürfen einer Nebenerwerbstätigkeit von höchstens 25% nachgehen.

Folgende Punkte bilden das Bewerbungsprofil:

  • Master- oder Lizenziatsabschluss einer Juristischen Fakultät in der Schweiz oder ein äquivalentes Diplom einer anerkannten ausländischen Hochschule. Durchschnittsnote von mindestens 5.0 nach dem schweizerischen Notensystem oder ein gleichwertiger ausländischer Studienabschluss. Bei Kandidierenden, die kurz vor Abschluss ihres Studiums stehen oder die aus anderen Fachrichtungen stammen, entscheidet der Promotionsausschuss nach Rücksprache mit dem/der voraussichtlichen Erstbetreuer/in über die Zulassung und die mit ihr verbundenen Auflagen.
  • Vorliegen einer Betreuungszusage.
  • Der Zeitraum zwischen dem Hochschulabschluss resp. Staatsexamen und der Bewerbung sollte in der Regel (begründete Ausnahmen [z.B. Anwaltsexamen] vorbehalten) zwei Jahre nicht überschreiten.
  • Erwartet wird eine überdurchschnittliche Motivation zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Forschungsfrage sowie die Bereitschaft zum interdisziplinären Arbeiten.

Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen per Mail als eine PDF-Datei:

  • Bewerbungsformular für Anschubstipendien (siehe Box rechts)
  • Motivationsschreiben mit Gesuch um Aufnahme in eine der drei Säulen des Doktoratsprogramms: Technischer Wandel / Gesellschaftlicher Wandel / Wirtschaftlicher Wandel
  • Arbeitstitel und kurzer Projektbeschrieb (max. 5 Seiten)
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien (Bachelor- und Masterabschluss oder Lizentiat)
  • Bitten Sie Ihre/n Erstbetreuer:in, eine Stellungnahme zu Ihrer Bewerbung an doktoratsprogramm-ius@clutterunibas.ch zu senden.

Der Entscheid wird den Bewerber/innen schriftlich mitgeteilt. Die Auszahlung des Stipendiums an die ausgewählten Doktorierenden erfolgt in zwei Tranchen.

Für die definitive Aufnahme ins Doktoratsprogramm ist im weiteren Verlauf die Annahme durch den Promotionsausschuss und die Immatrikulation an der Universität Basel erforderlich. Nach Auslaufen des Anschubstipendiums läuft die Mitgliedschaft im Doktoratsprogramm weiter.

Juristische Fakultät
Dr. iur. Martin Reimann
Peter Merian-Weg 8
Postfach 4002 Basel

Tel: +41 61 207 25 17