Bürger und Institutionen angesichts der Digitalisierung der Demokratie in der Schweiz

Die Ausübung der politischen Rechte in der direkten Demokratie setzt voraus, dass die Stimmberechtigten ihren Willen frei bilden können. Unter den Quellen für die Willensbildung nahmen Zeitungsartikel und die offiziellen Abstimmungserläuterungen des Bundesrates bislang einen hohen Stellenwert ein. Mit der Digitalisierung rücken zunehmend auch die sozialen Medien in den Fokus der Aufmerksamkeit. Über das Ausmass der tatsächlichen Einflussnahme von Information und Desinformation auf die demokratische Willensbildung der Stimmberechtigten in den sozialen Medien ist heute wenig bekannt. Genauso fraglich ist, ob – unabhängig von der tatsächlichen Abstützung auf soziale Medien durch die Stimmberechtigten – die Willensbildung der Stimmberechtigten allein schon durch die Berichterstattung über potenzielle Fake News Kampagnen etc. beeinflusst wird. Beide Fragen sollen im Rahmen einer Studie im Auftrag von TA Swiss näher untersucht werden. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sollen sodann Handlungsempfehlungen entwickelt werden, die sich direkt an den Gesetz- und Verordnungsgeber richten.

Die Studie wurde vom gfs.bern geleitet; die rechtliche Analyse wurde von Prof. Dr. Nadja Braun Binder durchgeführt. Sie wurde dabei von Frau Manuela Kälin unterstützt.

Die Resultate sind hier veröffentlicht:

Bieri, Urs/Weber, Edward/Braun Binder, Nadja/Salerno, Sébastien/Keller, Tobias/Kälin, Manuela: Digitalisierung der Schweizer Demokratie. Technologische Revolution trifft auf traditionelles Meinungsbildungssystem, TA-SWISS Publikationsreihe: TA 75/2021, Zürich 2021