Forschungsporträt: Tringa Aliu

Tringa Aliu ist Doktorandin an der Professur für Grundlagen des Rechts und Life Sciences-Recht von Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam. Ihre Dissertation schreibt Sie im Rahmen des SNF-Projekts «Kultursensibles Medizinrecht - Rechtliche Herausforderungen im Umgang mit soziokulturell bedingter Diversität in der Gesundheitsversorgung», welches Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam zusammen mit Prof. Dr. Regina Aebi-Müller und Prof. Dr. Bernard Rütsche von der Universität Luzern leitet. Das vom SNF geförderte Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen drei Professuren aus allen drei rechtswissenschaftlichen Fachbereichen. 

Akademischer Werdegang

Dass ihr Weg einmal in die Rechtswissenschaft führen würde, stand für Tringa Aliu nicht von Anfang an fest. Am Gymnasium in Liestal absolvierte sie noch einen naturwissenschaftlichen Schwerpunkt. Danach entschied sie sich für ein Studium der Soziologie an der Universität Basel mit Jus als Nebenfach. Im Master wandte sich Tringa Aliu dann gänzlich der Rechtswissenschaft zu. Seit 2025 ist sie im Rahmen des oben genannten SNF-Projekts Doktorandin an der Professur von Bijan Fateh-Moghadam. Im strafrechtlichen Teilprojekt arbeitet sie an ihrer Dissertation zur Selbstbestimmung am Lebensende. Das Soziologiestudium ist ihr dabei bis heute eine grosse Hilfe, insbesondere bei der kritischen Auseinandersetzung mit dem Kulturbegriff.

 

Meine interdisziplinäre Prägung passt gut zu diesem SNF-Projekt, das sich aus Sicht des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts normativ mit dem Phänomen der kulturellen Patient:innenvielfalt befasst.

Tringa Aliu

Dissertationsprojekt

Inhaltlich setzt sich Tringa Aliu mit dem Behandlungsabbruch auf Wunsch von Patient:innen auseinander. Das medizinische Personal trifft in diesen Fällen strafrechtlich betrachtet eine Unterlassungspflicht: Patient:innen dürfen nicht gegen ihren Willen behandelt werden. Gleichzeitig kennt das Strafrecht Delikte – wie zum Beispiel die vorsätzliche Tötung – durch Unterlassen. In Ihrer Arbeit untersucht Tringa Aliu dieses Spannungsverhältnis und Wege, dieses rechtlich aufzulösen. 

Entscheidungen über den eigenen Tod sind häufig von weltanschaulichen, religiösen und anderweitigen kulturell vermittelten Überzeugungen geprägt. Aus einer Aussenperspektive können solche Entscheidungen in gewissen Fällen auch als «irrational» erscheinen. Vor dem spezifischen Hintergrund des SNF-Projekts möchte Tringa Aliu für den Kontext des Behandlungsabbruchs untersuchen, ob und inwiefern kulturelle Patient:innendiversität medizinstrafrechtlich relevant ist und über welche Institute und Normen das Strafrecht kultursensibel ist. 

Passive Sterbehilfe

Mit der passiven Sterbehilfe ist gemeint, dass ein:e Patien:in infolge eines gewollten Behandlungsverzichts oder -abbruchs verstirbt. Die Entscheidung dafür kann unterschiedliche Gründe haben. Zum Beispiel kann es sein, dass eine Krankheit nicht mehr geheilt werden kann und jemand deshalb keine lebenserhaltenden Massnahmen mehr erhalten möchte. Manchmal gibt es religiöse Vorgaben, aufgrund derer jemand eine Behandlung ablehnt. 

Kulturbegriff in der Praxis

Besonders interessant findet sie Fälle, in denen deutlich wird, wie weit der Kulturbegriff gehen kann. Wie geht man zum Beispiel damit um, wenn jemand Bluttransfusionen von Menschen ablehnt, die in ihrem Leben schon einmal geimpft wurden und damit den eigenen Tod in Kauf nimmt? Ist ein solcher Fall gleich zu bewerten wie jener einer Zeugin Jehovas, die Bluttransfusionen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit verweigert?

Neben ihrer Projektstelle an der Juristischen Fakultät hat Tringa Aliu als juristische Mitarbeiterin im Rechtsdienst des Universitätsspitals Basel gearbeitet. «Dieser Einblick in die Praxis war für mich sehr wertvoll, weil ich konkrete Fälle kultureller Patient:innenvielfalt gesehen habe, mit denen das medizinische Personal konfrontiert ist. Das ist eine grosse Bereicherung für meine eigene Forschung.»

SNF-Projekt: Kultursensibles Medizinrecht– Rechtliche Herausforderungen im Umgang mit soziokulturell bedingter Diversität in der Gesundheitsversorgung

Das SNF-projekt wird von Prof. Dr. Bijan Fateh-Moghadam (Basel), Prof. Dr. Regina E. Aebli-Müller (Luzern) und Prof. Dr. Bernhard Rütsche (Luzern) geleitet. Das Projekt befasst sich mit Patient:innen und deren Angehörigen, deren Wertvorstellungen und Bedürfnisse in Bezug auf die medizinische Versorgung von den Annahmen, die unserer Rechtsordnung implizit zugrunde liegen, abweichen und versucht, die daraus resultierenden Entscheidungen der Beteiligten aus Sicht aller drei Rechtgebiete zu untersuchen.

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