Ziel der Habilitation ist die Feststellung der Lehrbefähigung in einem Wissenschaftsbereich. Die wissenschaftliche Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Habiltitationsleistung, anderer gleichwertiger Publikationen oder der Habilitation an einer anderen Universität sowie dem Nachweis pädagogisch-didaktischer Fähigkeiten. Am Ende der erfolgreichen Habilitation wird die venia docendi für einen Wissenschaftsbereich sowie der Titel Privatdozent*in verliehen.
Der Titel verpflichtet, wissenschaftlich tätig zu bleiben und eine Lehrveranstaltung an der Juristischen Fakultät im durchschnittlichen Umfang von zwei Semesterwochenstunden in dem Wissenschaftsbereich wahrzunehmen, für den die venia docendi erteilt worden ist.
Im Detail gilt die Habiliationsordnung der Universität Basel sowie die ergänzenden Bestimmungen der Juristischen Fakultät.