Fakultätspreis der Juristischen Fakultät

Die Juristische Fakultät der Universität Basel würdigt mit der Verleihung des Fakultätspreises Absolvierende mit dem besten Abschluss für deren herausragende Dissertation. Der Preis 2021 geht an:

Dr. iur. Laura Macula (2022)

Dr. iur. Laura Macula, die in ihrer Dissertation „Strafprozessuale Verwertbarkeit von Entlastungsbeweisen im Lichte des Schuldprinzips“ aus den dem Strafverfahrensrecht vorgelagerten Grundsätzen wegweisend Grenzen einer rechtsstaatlichen Strafverfolgung herausarbeitet und dadurch Vorgaben für die Rechtspraxis entwickelt, damit gesetzliche Beweisverwertungsverbote nicht Unschuldige belasten.

Fakultätspreise vergangener Jahre

Dr. iur. Dario Ammann, Advokat, Bürger von Basel, der in seiner Dissertation „Die Erbteilungsklage im schweizerischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen des Erbteilungsgerichts (de lege lata und de lege ferenda)“ eingehend und umfassend den erbrechtlichen Teilungsanspruch unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten dogmatisch analysiert hat und damit nicht nur einen dogmatisch hochstehenden Beitrag zur Weiterentwicklung des schweizerischen Erbrechts geschaffen, sondern auch der forensischen Praxis ein wichtiges, weiterführendes Arbeitsinstrument geliefert hat.

Der Preis der Juristischen Fakultät, gestiftet von der Anwaltskanzlei VISCHER, wird verliehen an Frau Dr. iur. Raphaela Cueni, die in ihrer Dissertation „Schutz von Satire im Rahmen der Meinungsfreiheit“ vor einem rechtsvergleichenden und völkerrechtlichen Hintergrund ein Konzept der Meinungsfreiheit entwickelt, literaturwissenschaftlich angeleitet einen verfassungsrechtlichen Begriff der Satire umschreibt und deren grundrechtlichen Schutz in allen Bereichen der Rechtsordnung differenziert und kohärent nachzeichnet.

Der Preis der Juristischen Fakultät, gestiftet von der Anwaltskanzlei VISCHER, wird verliehen an Herrn Dr. iur. Nicolas Fuchs, der in seiner Dissertation „Die Besitzesschutzklagen nach Art. 927 ff. ZGB mit rechtsvergleichenden Hinweisen und unter besonderer Berücksichtigung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)“ den materiell-rechtlichen Besitzesbegriff des ZGB in seiner ganzen Breite einer tiefschürfenden dogmatischen Untersuchung – mit Einbezug rechtshistorischer und rechtsvergleichender Gesichtspunkte – unterzogen und dieses materiell-rechtliche System in das neue zivilprozessuale Umfeld eingebettet hat und damit ein einheitliches materiell- und verfahrensrechtliches System des Besitzesschutzes präsentiert.

Der Preis der Juristischen Fakultät, gestiftet von der Anwaltskanzlei VISCHER, wird verliehen an Frau Dr. iur. Cordula Lötscher, die in ihrer Dissertation «Die Prozessstandschaft im schweizerischen Zivilprozess – Grundsätze, Auswirkungen und Anwendungsfälle unter Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen» das Wesen der Prozessstandschaft, ihre rechtlichen Auswirkungen, die Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten und die einzelnen möglichen Anwendungsfälle in der Schweizerischen Zivilprozessordnung, dem Zivilgesetzbuch sowie in weiteren Bereichen der Privatrechtsordnung in eingehender und tiefschürfender Weise untersucht und durch die hervorragende Monographie einen wichtigen Beitrag zur dogmatischen, aber auch zur praktischen Weiterentwicklung des schweizerischen Zivilprozessrechts geleistet hat.