Preisträger und Preisträgerinnen des Fakultätspreises

Foto mit Rektorin Andrea Schenker-Wicki (links), Dr. Lorenz Lauer (mitte) und Dekan Wolfgang Wohlers

Dr. iur. Lorenz Lauer (2023)

der in seiner Dissertation «Das Anwaltshonorar» eingehend und umfassend die Grundlagen und die Bemessung des Honoraranspruchs, namentlich die rechtliche Qualifikation der Honorarvereinbarung, das Honorar auf seinen verschiedenen Grundlagen, die honorarberechtigten Leistungen, die verschiedenen Modelle zur Honorarfestsetzung, insbesondere das Erfolgshonorar und allfüllige Beteiligungen am Prozessgewinn, die Leistung und Finanzierung des Anwaltshonorars und schliesslich die Honorarstreitigkeiten und die Durchsetzung des Honoraranspruchs untersucht hat und damit der forensischen Praxis ein wichtiges, weiterführendes Arbeitsinstrument geliefert hat.

Foto mit Dr. Laura Macula (links) und Rektorin Andrea Schenker-Wicki (rechts)

Dr. iur. Laura Macula (2022)

die in ihrer Dissertation „Strafprozessuale Verwertbarkeit von Entlastungsbeweisen im Lichte des Schuldprinzips“ aus den dem Strafverfahrensrecht vorgelagerten Grundsätzen wegweisend Grenzen einer rechtsstaatlichen Strafverfolgung herausarbeitet und dadurch Vorgaben für die Rechtspraxis entwickelt, damit gesetzliche Beweisverwertungsverbote nicht Unschuldige belasten.

Foto mit Rektorin Andrea Schenker-Wicki (links), Dr. Dario Ammann (mitte) und Dekan Wolfgang Wohlers

Dr. iur. Dario Ammann (2021)

der in seiner Dissertation „Die Erbteilungsklage im schweizerischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der Kompetenzen des Erbteilungsgerichts (de lege lata und de lege ferenda)“ eingehend und umfassend den erbrechtlichen Teilungsanspruch unter materiell-rechtlichen und zivilprozessualen Gesichtspunkten dogmatisch analysiert hat und damit nicht nur einen dogmatisch hochstehenden Beitrag zur Weiterentwicklung des schweizerischen Erbrechts geschaffen, sondern auch der forensischen Praxis ein wichtiges, weiterführendes Arbeitsinstrument geliefert hat.

Foto mit Dekan Wolfgang Wohlers (links), Dr. Raphaela Cueni (mitte) und Rektorin Andrea Schenker-Wicki (rechts)

Dr. iur. Raphaela Cueni (2019)

die in ihrer Dissertation „Schutz von Satire im Rahmen der Meinungsfreiheit“ vor einem rechtsvergleichenden und völkerrechtlichen Hintergrund ein Konzept der Meinungsfreiheit entwickelt, literaturwissenschaftlich angeleitet einen verfassungsrechtlichen Begriff der Satire umschreibt und deren grundrechtlichen Schutz in allen Bereichen der Rechtsordnung differenziert und kohärent nachzeichnet.

Foto mit Dekanin Daniela Thurnherr, Dr. Nicolas Fuchs (mitte) und Rektorin Andrea Schenker-Wicki

Dr. iur. Nicolas Fuchs (2018)

der in seiner Dissertation „Die Besitzesschutzklagen nach Art. 927 ff. ZGB mit rechtsvergleichenden Hinweisen und unter besonderer Berücksichtigung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO)“ den materiell-rechtlichen Besitzesbegriff des ZGB in seiner ganzen Breite einer tiefschürfenden dogmatischen Untersuchung – mit Einbezug rechtshistorischer und rechtsvergleichender Gesichtspunkte – unterzogen und dieses materiell-rechtliche System in das neue zivilprozessuale Umfeld eingebettet hat und damit ein einheitliches materiell- und verfahrensrechtliches System des Besitzesschutzes präsentiert.

Foto mit Dekanin Daniela Thurnherr und Dr. Cordula Lötscher

Dr. iur. Cordula Lötscher (2017)

die in ihrer Dissertation «Die Prozessstandschaft im schweizerischen Zivilprozess – Grundsätze, Auswirkungen und Anwendungsfälle unter Berücksichtigung ausländischer Rechtsordnungen» das Wesen der Prozessstandschaft, ihre rechtlichen Auswirkungen, die Abgrenzung zu verwandten Rechtsinstituten und die einzelnen möglichen Anwendungsfälle in der Schweizerischen Zivilprozessordnung, dem Zivilgesetzbuch sowie in weiteren Bereichen der Privatrechtsordnung in eingehender und tiefschürfender Weise untersucht und durch die hervorragende Monographie einen wichtigen Beitrag zur dogmatischen, aber auch zur praktischen Weiterentwicklung des schweizerischen Zivilprozessrechts geleistet hat.