Fakultätsversammlung
Zusammensetzung
Oberstes Organ der Fakultät ist die Fakultätsversammlung. Sie setzt sich zusammen aus allen Professorinnen und Professoren sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Gruppierungen. Der Dekan bzw. die Dekanin leitet die Fakultätsversammlung. Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen mit Antragsrecht von Amtes wegen teil. Die Administration der Fakultätsversammlung erfolgt duch das Dekanat.
Name | Ansprechperson | Aufgaben |
Fakultätsversammlung | lic. iur. Nicole Weber | Administration |
Zuständigkeiten
Die Fakultätsversammlung trifft alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät. Sie entscheidet z.B. über zentrale Fragen der strategischen Planung und Qualitätssicherung der Juristischen Fakultät, erstellt Entwicklungs- und Strukturpläne (ESP), erteilt Lehraufträge oder entscheidet über die Vergabe von Ehrendorktoraten. Alle der Fakultätsversammlung obliegenden Aufgaben sind in §6 des Fakultätsreglements der Juristischen Fakultät aufgeführt.
Tagungs-Rhythmus
Die Fakultätsversammlung tagt grundsätzlich einmal monatlich während der Vorlesungszeit im Frühjahrs- und Herbstsemester, insgesamt 6-mal pro Jahr.