Fakultätsausschuss


Zusammensetzung

Dem Fakultätsausschuss gehören an: Dekan/in, Studiendekan/in, Forschungsdekan/in, die Vorsitzenden der Fachbereiche sowie je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der übrigen Gruppierungen. Die Dekanin bzw. der Dekan hat bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen mit Antragsrecht von Amtes wegen teil. Die Administration erfolgt durch das Dekanat.

NameAnsprechpersonAufgaben
Fakultätsversammlunglic. iur. Nicole WeberAdministration

 

Zuständigkeiten

Der Fakultätsausschuss nimmt Informationen der Geschäftsleitung über laufende Fakultätsgeschäfte entgegen. Er kann Anliegen der Gruppierungen an die Geschäftsleitung einbringen und besitzt ein Antragsrecht an die Fakultätsversammlung. Alle Aufgaben des Fakultätsausschusses werden im §7 des Fakultätsreglements der Juristischen Fakultät beschrieben.

Tagungs-Rhythmus

Der Fakultätsausschuss tritt einmal pro Semester zusammen.