Handbuch Bevölkerungsschutz

Der Länderbericht Schweiz stellt den Bevölkerungsschutz als Mehrebenenaufgabe dar. Neben dem Konzept der Partnerorganisationen und der bundesstaatlichen Kompetenzaufteilung geniessen heute auch grundrechtliche Schutzpflichten im Bereich der Gefahrenabwehr eine zunehmende Bedeutung. Die Kantone haben einen weiten Gestaltungsspielraum, da der Bund nur über eine Rahmengesetzgebung verfügt.

Der Beitrag vermittelt eine prägnante Übersicht über die Aufgaben der relevanten Akteure: Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technisches Betriebe, Zivilschutz und Führungsorganisationen. Besonderes Augenmerk liegt auf der Krisenorganisation sowie auf den Querschnittsbereichen Landesversorgung, Schutz Kritischer Infrastrukturen und Cyber-Bedrohungen. Es folgen Hinweise auf den rechtlichen Rahmen zur internationalen Kooperation von Bund und Kantonen.

Urteilsbesprechung ZD

Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich eingehend mit der Interpretation von Art. 18 MG, insbesondere mit der Dienstbefreiung für hauptberufliche «Aufsichtspersonen von Anstalten» (Bst. c Ziff. 3). Die systematische Anwendung und das sorgfältige Austarieren der vier Elemente der klassischen juristischen Auslegungsmethodik führt zu einem überzeugenden Resultat. Die schliesslich «historisch-systematisch» ermittelte und anhand der teleologischen Methode überprüfte Auslegung des Begriffs der Aufsichtsperson bleibt recht eng gefasst. Eine Dynamisierung der zulässigen Dienstbefreiungsgründe wird sich aus der Neuinterpretation nicht ergeben.  

STRATOS 2-2023

Mit der geltenden Bundesverfassung von 1999 ist die schweizerische Sicherheitsverfassung auf ein neues Fundament gestellt worden. Im Ergebnis hat mehr als eine blosse Nachführung stattgefunden. Gleichwohl besteht ein grundsätzlicher Reformbedarf. Innerhalb der bestehenden Sicherheitsarchitektur gewinnt die Aufgabenwahrnehmung durch den Bund an Bedeutung. Die Unterscheidung zwischen innerer und äusserer Sicherheit gilt sicherheitspolitisch als überholt, ist aber rechtlich dominant. Die Verfassung bleibt überzeugende Antworten an moderne Bedrohungen zunehmend schuldig. In einzelnen Bereichen gelingt es nicht, stabile rechtliche Rahmenbedingungen herzustellen. Das Parlament unterschätzt die ihm zugedachte Rolle als Hüterin der Verfassung.

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Das Schweizer Dienstpflichtsystem steht unter Druck. Personelle Unterbestände bei den sicherheitspolitischen Instrumenten gefährden die Erfüllung der ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben. Zugleich gewinnt die konkrete Ausgestaltung von Dienstpflichten an Bedeutung. Reformvorhaben haben sowohl sicherheitspolitische Grundlagen und föderalistische Charakteristika im Bevölkerungsschutz als auch grundrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Eine Ausdehnung von Dienstpflichten auf Frauen scheint geboten. Bei Änderungen ist zwischen generellen Dienst- und spezifischen Berufspflichten zu unterscheiden. Leistungspflichten müssen tatsächlich erbringbar sein.

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Das OBG-Verfahren ist schnell, einfach und rechtsstaatlich fragwürdig. Es vermag seine Vorteile nur in engen Grenzen auszuspielen. Ein späterer Spurwechsel zu den StPO-Verfahren ist nicht immer geeignet, die fehlenden Verfahrensgarantien zu kompensieren oder die Verfahrensintegrität nachträglich herzustellen. Letztlich zeitigt das ordentliche Verfahren Vorwirkungen – nur so lassen sich tragende strafprozedurale Grundsätze auch in OBG- und vereinfachten Verfahren verwirklichen. Das Einspuren in ein OBG-Verfahren ist letztlich nur dann gerechtfertigt, wenn sowohl die schuldhaft handelnde Person als auch die büssende Behörde von seiner Einfachheit profitieren.

Bild (Right to Life)

The ECtHR's case law on the fundamental right to life has begun to develop with its legal assessment of an anti-terrorist operation in Gibraltar. A more recent judgment in a whole series of cases concerns the Beslan hostage rescue. Both prohibitions and obligations for security force operations follow from that case law. In countering current terrorist threats, there can be a dilemma between the duty to rescue victims and the prohibition of killing perpetrators.

This work takes an in-depth look at the three aspects of the right to life under Article 2 ECHR: the positive, the negative and the procedural obligation. Based on this, it rst examines the legal basis for police operations in general and for the use of potentially lethal means of restraint in particular. The distinction between a pre-operational, an operational and a post-operational phase allows existing obligations of states to be properly classied. This shows that state obligations exist both far upstream and in the aftermath of actual operations.

The case law on the use of potentially lethal force now forms a close-knit standard for Council of Europe states. It is highly relevant to practice. The present work is intended to stimulate further legal contributions and discussions.

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Schutzanspruch jüdischer Religionsgemeinschaften

Schutzanspruch jüdischer Religionsgemeinschaften

Die Rechtsfragen nach einer «Privatisierung» von Sicherheit und die dafür zu berücksichtigenden Schranken werden meist allgemein und abstrakt diskutiert. Für die jüdischen Gemeinschaften in Basel, Bern und Zürich stellen sie sich konkret. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, für privat erbrachte Sicherheitsdienstleistungen aufzukommen. Die drei unabhängig voneinander verfassten Gutachten kommen unter Einbezug des übergeordneten Rechtsrahmens für alle drei Kantone zu ähnlichen Schlüssen: Gegenüber geschützten Minderheiten können besondere, im internationalen Recht begründete oder auf Grundrechten beruhende staatliche Schutzpflichten bestehen. Infolgedessen kann das Gemeinwesen im Einzelfall zur Übernahme der Kosten für Sicherheitsmassnahmen verpflichtet werden, die durch den Beizug privater Sicherheitsdienstleister entstehen.

Personensicherheitsprüfungen in der Armee - Gedanken aus Anlass des Urteils A-777/2014 des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2014

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Personensicherheitsprüfungen (PSP) sind ein legitimes Instrument des präventiven Staatsschutzes. Heute sind sie gesetzlich verankert und gerichtlich überprüfbar. Nach hier vertretener Ansicht trägt die reichhaltige Praxis der Grundrechtsrelevanz von PSP zu wenig Rechnung. Zudem besteht die Tendenz, das Staatsschutzinteresse in einem weiten Sinne zu verstehen. Der jüngste «Sex and Crime»-Fall verdeutlicht die juristischen Herausforderungen an einem anschaulichen Beispiel.

Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses unter besonderer Berücksichtigung der Frage des behördlichen Zugriffs auf Unterlagen

Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses unter besonderer Berücksichtigung der Frage des behördlichen Zugriffs auf Unterlagen

Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses stellt sich immer wieder, wenn es um die Frage des behördlichen Zugriffs auf Unterlagen geht.

Der Beitrag untersucht Fälle des EGMR und des Bundesgerichts.

Innere Sicherheit Schweiz

Mit dem Ende des Kalten Krieges ist das globale sicherheitspolitische Um-feld volatil geworden. Innere und äussere Sicherheit werden in einer Zeit asymmetrischer Bedrohungen als eng miteinander verflochtene Materien verstanden. Internationale Entwicklungen prägen auch die Schweizer Sicherheitspolitik markant: Die Armee befindet sich seit 1995 in einem stetigen Umbau-prozess. Gleichzeitig weist das Grenzwachtkorps seit Jahren Unterbestände auf. Eine Tendenz zur Übernahme von polizeilichen Aufgaben durch den Bund - insbesondere durch die Armee - wird sichtbar. Waren Truppen seit je her auch als Mittel ultima ratio für Interventionen im Inneren vorgesehen, wird die Infanterie derzeit zu einem sicherheitspolizeilichen Präventionsinstrument umgestaltet. Die Wurzeln mancher institutioneller Herausforderung (Aufgabenteilung Bund-Kantone; grundrechtliche Fragen) liegen in der Zeit des jungen Bundesstaates nach 1848. Vorliegend wird untersucht, wie sich die Gewährleistung der inneren Sicherheit als zentrale Aufgabe der Eidgenos-senschaft seit Bestehen des Bundes entwickelt hat. Allgemeine staats- und sicherheitsrechtliche Entwicklungen auf Verfassungs-und Gesetzesstufe werden skizziert, Konfliktfelder und Herausforderungen über eine längere Periode beleuchtet. Aus dieser weiten Perspektive wird schliesslich ein kritischer Blick auf aktuelle Lösungsansätze geworfen.