MAS, DAS, CAS Versicherungsmedizin
Die Versicherungsmedizin bildet die Grundlage bei der Entscheidung der Versicherbarkeit von Grundrisiken, bei der Nutzung und Finanzierung des medizinischen Fortschritts für Einzelne und bei der Leistung im Krankheitsfall, bei Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder bei Unfall. Versicherungsmedizin ist fächerübergreifend. Denk- und Arbeitsweise der Versicherungsmedizin kommen bei den Berufsfeldern Sozialversicherung, private Personenversicherung und Gesundheitspolitik zum Einsatz.