Hier finden Sie einen Überblick über die Lehrveranstaltungen im Bereich Völkerrecht, die Frau Prof. Petrig an der Juristischen Fakultät der Universität Basel in regelmässigen Intervallen anbietet.
Inhalt | In der Vorlesung Völker- und Europarecht werden die Studentinnen und Studenten in die Grundlagen dieser beiden Rechtsgebiete eingeführt. Die Vorlesung wird zusammen von Prof. Stephan Breitenmoser (zuständig für das Europarecht) und Prof. Anna Petrig (zuständig für das Völkerrecht) gehalten. Im Völkerrecht werden insbesondere folgende Themen behandelt:
- Was ist Völkerrecht und welche Rolle spielt es in den internationalen Beziehungen?
- Der Staat als Völkerrechtssubjekt
- Die Jurisdiktion der Staaten
- Die Rechtsquellen des Völkerrechts
- Das Recht der Verträge
- Völkerrecht und Landesrecht
- Die IOs und weitere (potenzielle) Völkerrechtssubjekte
- Das Gewalt- und Interventionsverbot
- Kollektive Friedenssicherung im Rahmen der Vereinten Nationen
- Die völkerrechtliche Verantwortung
- Die internationale Streitbeilegung
- Die völkerrechtlichen Immunitäten
- Internationaler Menschenrechtsschutz (Übersicht)
- Humanitäres Völkerrecht (Übersicht)
Bei der Einführung in die genannten Themen werden die Rolle der Schweiz im Völkerrecht sowie die Schnittstellen und das Verhältnis zum Schweizer Landesrecht jeweils mitberücksichtigt.
Vorkenntnisse | Es sind keine besonderen Vorkenntnisse notwendig, da es sich um eine Einführungsvorlesung handelt.
Sprache | Die Vorlesung wird auf Deutsch gehalten.
Inhalt | Eine Welt ohne Krieg und bewaffnete Auseinandersetzungen bleibt eine unerfüllte Utopie. Daher kommt den Regeln zur Einhegung von Gewalt in bewaffneten Konflikt zentrale Bedeutung zu. Die Vorlesung «Humanitäres Völkerrecht» (HVR) führt in die Grundlagen dieses Regelwerks ein. Es wird u.a. gefragt, auf welche Situationen das HVR anwendbar ist (internationale und nicht-internationale Konflikte sowie Besatzung), welchen Schutz es Personen, Objekten und der Umwelt gewährt und wie es Methoden und Mittel der Kriegsführung begrenzt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Frage, inwiefern das HVR, das grösstenteils in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts kodifiziert wurde, durch neue Arten von Konflikten und der Kampfführung (z.B. asymmetrische Konflikte) sowie durch den Einsatz neuer Technologien (z.B. automatisierte Waffensysteme, «cyber wafare») herausgefordert wird.
Format | Die Vorlesung ist wie folgt aufgebaut:
- Theoretische Grundlegung: Die Studentinnen und Studenten werden in einem ersten Schritt jeweils in die Theorie des jeweiligen Themas eingeführt. Dabei werden neben Lehrbüchern und einschlägigen wissenschaftlichen Artikeln weitere Medien eingesetzt (u.a. Videos, Hörbeiträge, blogs); auf letztere wird v.a. zur Illustration und Diskussion aktueller Ereignisse und Entwicklungen zurückgegriffen.
- Praxisbeispiele: Das theoretisch erworbene Wissen wird in einem zweiten Schritt jeweils auf reale oder fiktive Fallbespiele angewandt. Dies trägt nicht nur zum vertieften Verständnis der Grundsätze und Regeln des HVR bei, sondern fördert allgemein die Falllösungskompetenz der Studentinnen und Studenten.
- Studienreise nach Genf: Eine eintägige Studienreise nach Genf zum Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und ein Besuch des Rotkreuzmuseums vermitteln den Studentinnen und Studenten einen Blick in die Praxis des HVR.
Vorkenntnisse | Der vorgängige oder parallele Besuch der Vorlesung «Völker- und Europarecht» erleichtert den Einstieg in das Spezialgebiet des Humanitären Völkerrechts; es ist allerdings keine zwingende Voraussetzung.
Sprache | Die Vorlesung wird auf Deutsch gehalten. Gewisse Materialien werden auf Englisch abgegeben.
Inhalt | Internationale Organisationen sind heute nicht mehr aus den internationalen Beziehungen wegzudenken. Ihre Tätigkeiten erstrecken sich auf fast alle Lebensbereiche und prägen selbst alltäglichste Handlungen. Ihr Einfluss ist in den letzten Dekaden nicht nur quantitativ stark angestiegen, auch qualitativ. In einer Vielzahl von Fällen üben sie öffentliche Gewalt im eigentlichen Sinne aus: sie sind rechtsetzend, rechtsanwendend und rechtsprechend tätig. Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass für internationale Kooperationen in den letzten Jahren bewusst andere Organisationsformen der Zusammenarbeit gewählt werden. Vor dem Hintergrund der doppelten Rolle der Schweiz – als Mitglied und als Sitzstaat zahlreicher Internationaler Organisationen und anderer Kooperationsforen – wird die Rechtslage sowohl im Völkerrecht als auch im innerstaatlichen Recht analysiert.
Format | Die Vorlesung ist wie folgt aufgebaut:
- Theoretische Grundlegung: Die Studentinnen und Studenten werden in einem ersten Schritt jeweils in die Theorie des jeweiligen Themas eingeführt. Dabei werden neben Lehrbüchern und einschlägigen wissenschaftlichen Artikeln weitere Medien eingesetzt (u.a. Videos, Hörbeispiele, blogs); auf letztere wird v.a. zur Illustration und Diskussion aktueller Ereignisse und Entwicklungen zurückgegriffen.
- Praxisbeispiele: Das theoretisch erworbene Wissen wird in einem zweiten Schritt jeweils auf Fallbespiele angewandt. Dies trägt nicht nur zum vertieften Verständnis des Rechts der internationalen Organisationen bei, sondern fördert allgemein die Falllösungskompetenz der Studentinnen und Studenten.
- Studienreise nach Genf: Eine eintägige Studienreise nach Genf vermittelt den Studentinnen und Studenten einen Einblick in das «internationale Genf» und in ausgewählte Organisationen.
Vorkenntnisse | Der vorgängige Besuch der Vorlesung «Völker- und Europarecht» erleichtert den Einstieg in das Spezialgebiet des Rechts der Internationalen Organisationen; es ist allerdings keine zwingende Voraussetzung.
Sprache | Die Vorlesung wird auf Deutsch gehalten. Gewisse Materialien werden auf Englisch abgegeben.
Inhalt | Das Völkerrecht entwickelt sich laufend fort. Neue Verträge werden geschlossen, wie in jüngerer Vergangenheit der Vertrag über den Waffenhandel. Ausserdem werden neue Technologien entwickelt und eingesetzt, wie automatisierte und autonome Waffensysteme, was die Frage nach deren völkerrechtlichen Normierung nach sich zieht. Weiter werden neue Institutionen geschaffen oder ausgebaut, deren Wirkungsbereich und Arbeitsweise definiert werden muss. So wurde z.B. das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vor wenigen Jahren um den Tatbestand der Aggression erweitert. Das Seminar «Völkerrecht in der aussenpolitischen Praxis» bietet StudentInnen die Gelegenheit, sich mit aktuellen Entwicklungen im Völkerrecht vertieft auseinanderzusetzen. Dabei erlaubt die Zusammenarbeit mit Dr. Stürchler vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) den StudentInnen, nicht nur mit dem law in the books sondern auch mit dem law in action vertraut zu werden. Sie erhalten Informationen aus erster Hand zur aussenpolitischen Praxis der Schweiz und können einen Blick hinter die Kulissen der internationalen Bühne werfen.
Format | Das Seminar setzt sich aus drei Teilen zusammen:
- 1. Teil | theoretische Grundlegung: Frau Prof. Petrig führt die StudentInnen in drei Doppelstunden in die drei Themenschwerpunkte – Waffenhandel, Autonome Waffensysteme und das Verbrechen der Aggression – ein; diese finden jeweils zu Beginn des Semesters an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
- 2. Teil | schriftliche Eigenleistung: Die StudentInnen verfassen zu dem von ihnen gewählten Themenschwerpunkt und gestützt auf abgegebene Länderinstruktionen ein Positionspapier von 2 Seiten sowie eine klassische (allerdings leicht gekürzte) Seminararbeit.
- 3. Teil | aussenpolitische Praxis & Verhandlungssimulation: In einem 1.5-tägigen Blockseminar stellt Dr. Stürchler die Themenschwerpunkte aus Sicht der aussenpolitischen Praxis der Schweiz dar; durch Verhandlungssimulationen lernen die StudentInnen, was es in der Praxis bedeutet, völkerrechtliche Fragestellungen in Gremien wie der UNO zu debattieren und Ergebnisse mit zu gestalten (aussenpolitische Praxis; Verhandlungssimulationen). Ein Austausch zum Berufsfeld Völkerrecht runden das Blockseminar ab. Das Blockseminar findet jeweils im März oder April statt.
Nähere Informationen | Detaillierte Informationen zum Konzept des Seminars finden Sie hier:
Vorkenntnisse | Grundkenntnisse des Völkerrechts – u.a. erworben durch den Besuch der Vorlesung «Völker- und Europarecht» - werden vorausgesetzt. Spezialkenntnisse im Völkerrecht sind nicht nötig.
Sprache | Das Seminar wird auf Deutsch gehalten. Gewisse Materialien werden auf Englisch abgegeben.
The Competition | The Jean Pictet Competition is one of the oldest and best-known competitions in the field of International Humanitarian Law (IHL). The competition is a unique training in international law for students whose objective is to take the law out of the books. In a first phase, the nearly fifty selected teams, usually stemming from five continents, receive a remote training in IHL from the organizers of the competition. At the same time, the University of Basel team receives training from Prof. Petrig and Mr. Onur Dur during the entire preparation phase, which lasts from the beginning of the fall term until shortly before the competition, which takes place in spring. In a second phase, all teams meet for one week to compete against each other; the place of the competition changes every year. The selected teams compete in the context of simulations and role-plays built around a fictitious armed conflict. Teams play the role of actors of armed conflicts (e.g., members of the armed forces, legal advisers of governments, NGO workers) and are constantly assessed by a jury and supported by a tutor. To participate and for further information, please visit our Concours Jean Pictet Moot Court Site.
Hier finden Sie einen Überblick über die Lehrveranstaltungen im Bereich Völkerrecht, die Frau Prof. Petrig an der Juristischen Fakultät der Universität Basel in unregelmässigen Intervallen anbietet.

Topic of the PaSS Spring School | The use of force is a core issue of international law. The Spring School on Peace and Security brings to the forefront the issue of use of force at sea specifically. The broad approach taken considers the use of force by individuals and States, and as part of law enforcement operations and conduct of hostilities. It is necessary to discuss the use of force at sea specifically for two reasons. First, the bulk of legal instruments and related writings pertain to the use of force at land; hence, it must be assessed from a legal and operational perspective whether and how they apply in the maritime context. Second, a series of factual and operational developments – new scenarios, new actors and new at-sea technologies – necessitate an analysis of the use of force in the context of the maritime environment. In terms of ‘scenarios’, situations are multiplying where it is unclear whether force is used within the framework of law enforcement operations or rather as part of conduct of hostilities (e. g. when coastguards and other civilian-manned vessels in various parts of the world’s oceans carry out military rather than constabulary functions). As a consequence, it is ambiguous whether a law enforcement paradigm reigns or the more permissive law of armed conflicts is the defining approach to the use of force. In terms of ‘actors’, the increased use of and reliance on private actors to prevent criminal offences at sea (e. g. to protect offshore installations or to prevent piracy attacks) and even to enforce the law (e. g. fisheries laws) can be witnessed; this necessitates an assessment of their respective powers. Finally, ‘at-sea technologies’ remove the need for a direct encounter or physical presence in the display of force. Such technology is being used not only to respond to maritime security threats (e.g. the use of unmanned autonomous maritime systems) but also as a means of creating such threats in the first place (e.g. cyber attacks).
Format and participants | The PaSS Spring School took place in Turin from Monday, 16 April 2018 – Thursday, 19 April 2018; the student body was composed of participants from all over the world bringing with them a multitude of academic and professional experiences. On Friday, 20 April 2018 the Spring School was closed with an international conference on the “Legal Paradigms Governing the Use of Force at Sea”.