Hier finden Sie einen Überblick über die Lehrveranstaltungen im Bereich Völkerrecht, die Frau Prof. Petrig an der Juristischen Fakultät der Universität Basel in regelmässigen Intervallen anbietet.

Lehrangebot Völkerrecht

Inhalt

Die Vorlesung Völker- und Europarecht führt die Studentinnen und Studenten in die Grundlagen dieser beiden Rechtsgebiete ein.

Der Teil "Völkerrecht" der Vorlesung wird von Prof. Anna Petrig gehalten; der Teil "Europarecht" von Prof. Andreas Müller.

  • -Prof. Petrig liest jeweils am Montag, 14.15-16.00 Uhr, das Völkerrecht;
  • Prof. Müller liest jeweils am Mittwoch, 8.15-10.00 Uhr, das Europarecht.

Im Völkerrecht werden insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Entwicklung und Struktur des Völkerrechts
  • Akteure des Völkerrechts (insbesondere Völkerrechtssubjekte)
  • Staat als Völkerrechtssubjekt (inkl. Anerkennung, Jurisdiktion, Immunität)
  • Völkerrechtsquellen (Schwerpunkt völkerrechtliche Verträge)
  • Gewaltverbot und kollektive Friedenssicherung
  • Völkerrechtliche Verantwortung
  • Internationale Streitbeilegung
  • Internationaler Menschenrechtsschutz und Humanitäres Völkerrecht (Überblick)

Bei der Einführung in die genannten Themen werden die Rolle der Schweiz im Völkerrecht sowie die Schnittstellen und das Verhältnis zum Schweizer Landesrecht jeweils mitberücksichtigt.

  • Im Europarecht werden insbesondere folgende Themen behandelt:
  • Grundbegriffe und Entwicklung der EU
  • Organe der EU
  • Rechtsquellen und Rechtsetzungsverfahren der EU
  • Rechtsgrundsätze des EU-Rechts
  • Rechtsschutzsystem der EU
  • EU-Recht und nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten
  • Die Schweiz und die EU
  • Binnenwirtschaftsrecht der EU
  • Grundrechtsschutz durch die EU und durch den Europarat
  • Aussenwirtschaftsrecht der EU
  • Assoziierungsabkommen der EU

Die detaillierten Vorlesungspläne zum Völker- bzw. Europarecht werden zu Beginn des Semesters auf ADAM hochgeladen.

Teilnahmebedingungen

Gemäss Angaben des Studiendekanats der Fakultät

Unterrichtssprache

Deutsch

Inhalt

Internationale Organisationen sind heute nicht mehr aus den internationalen Beziehungen wegzudenken. Ihre Tätigkeiten erstrecken sich auf fast alle Lebensbereiche und prägen selbst alltäglichste Handlungen. Ihr Einfluss ist in den letzten Dekaden nicht nur quantitativ stark angestiegen, auch qualitativ. In einer Vielzahl von Fällen üben sie öffentliche Gewalt im eigentlichen Sinne aus: sie sind rechtsetzend, rechtsanwendend und rechtsprechend tätig. Gleichzeitig lässt sich beobachten, dass für internationale Kooperationen in den letzten Jahren bewusst andere Organisationsformen der Zusammenarbeit gewählt werden. Vor dem Hintergrund der doppelten Rolle der Schweiz – als Mitglied und als Sitzstaat zahlreicher Internationaler Organisationen und anderer Kooperationsforen – wird die Rechtslage sowohl im Völkerrecht als auch im innerstaatlichen Recht analysiert.

Format:
Theoretische Grundlegung: Die Studentinnen und Studenten werden in einem ersten Schritt jeweils in die Theorie des jeweiligen Themas eingeführt. Dabei werden neben Lehrbüchern und einschlägigen wissenschaftlichen Artikeln weitere Medien eingesetzt (u.a. Videos, podcasts, blogs); auf letztere wird v.a. zur Illustration und Diskussion aktueller Ereignisse und Entwicklungen zurückgegriffen.

Praxisbeispiele: Das theoretisch erworbene Wissen wird in einem zweiten Schritt jeweils auf (reale) Praxisbeispiele angewandt. Dies trägt nicht nur zum vertieften Verständnis des Rechts der Internationalen Organisationen bei, sondern fördert allgemein die Falllösungskompetenz der Studentinnen und Studenten.

Teilnahmebedingungen

Der vorgängige Besuch der Vorlesung "Völker- und Europarecht" erleichtert den Einstieg in das Spezialgebiet des Rechts der Internationalen Organisationen; es ist allerdings keine zwingende Voraussetzung.

Unterrichtssprache

Deutsch

Inhalt

Eine Welt ohne Krieg und bewaffnete Auseinandersetzungen bleibt eine unerfüllte Utopie. Daher kommt den Regeln zur Einhegung von Gewalt in bewaffneten Konflikt zentrale Bedeutung zu. Die Vorlesung "Humanitäres Völkerrecht" (HVR) führt in die Grundlagen dieses Regelwerks ein. Es wird u.a. aufgezeigt, auf welche Situationen das HVR anwendbar ist (internationale und nicht-internationale Konflikte sowie Besatzung), welchen Schutz dieses Personen, Objekten und der Umwelt gewährt und wie es Methoden und Mittel der Kriegsführung begrenzt. Ein Augenmerk liegt dabei auch auf der Frage, inwiefern das HVR, das grösstenteils in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts kodifiziert wurde, durch neue Arten von Konflikten und der Kampfführung sowie durch den Einsatz neuer Technologien (z.B. automatisierte und autonome Waffensysteme, "cyber wafare") herausgefordert wird. Ausserdem werden mannigfaltige Bezüge zu rechtlichen Fragen, die aktuelle bewaffnete Konflikte aufwerfen, hergestellt.

Format der Lehrveranstaltung:
Theoretische Grundlegung: Die Studentinnen und Studenten werden in einem ersten Schritt jeweils in die Theorie des entsprechenden Themas eingeführt. Dabei werden neben Lehrbüchern und einschlägigen wissenschaftlichen Artikeln weitere Medien eingesetzt (u.a. Videos, podcasts, blogs); auf letztere wird v.a. zur Illustration und Diskussion aktueller Ereignisse und Entwicklungen zurückgegriffen.

Praxisbeispiele: Das theoretisch erworbene Wissen wird in einem zweiten Schritt jeweils auf (reale und fiktive) Fallbespiele angewandt. Dies trägt nicht nur zum vertieften Verständnis der Grundsätze und Regeln des HVR bei, sondern fördert allgemein die Falllösungskompetenz der Studentinnen und Studenten.

Teilnahmebedingungen

Der vorgängige bzw. parallele Besuch der Vorlesung "Völker- und Europarecht" wird dringend angeraten, da die völkerrechtlichen Spezialgebiete (wie das Humanitäre Völkerrecht) nur durchdrungen und verstanden werden können, wenn ein Grundverständnis des Allgemeinen Völkerrechts vorhanden ist.

Unterrichtssprache

Deutsch

Inhalt

Im April 2001 wurde der ruandische Staatsangehörige Fulgence N. in der Schweiz wegen Kriegsverbrechen verurteilt, die er 1994 im Bürgerkrieg in Ruanda begangen hatte. Weshalb erklärte sich die schweizerische Justiz als zuständig zur Beurteilung von im Ausland an Ausländern begangenen Taten eines Ausländers?

Im März 2009 erliess die Vorverfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatschef Omar Al-Bashir. Während eines Gipfels der Afrikanischen Union im Juni 2015 in Südafrika ordnete ein südafrikanisches Gericht seine Festnahme an. Die Regierung liess ihn indessen ungehindert ausreisen. Geniesst Omar Al-Bashir Immunität?

Im April 2010 veröffentlicht Wikileaks Videoaufnahmen vom Juli 2007, die den Helikopterbeschuss auf Journalisten in Bagdad zeigen. Die Aufnahmen zeigen auch den Beschuss auf den nachfolgend eintreffenden Krankentransporter. Wurden Kriegsverbrechen begangen?

Am 2. März 2022 hat der Internationale Strafgerichtshof Ermittlungen zur Situation in der Ukraine aufgenommen. Weder die Ukraine noch Russland sind Vertragsstaaten. Warum kann der Internationale Strafgerichtshof dennoch Ermittlungen aufnehmen und u.U. später Verfahren gegen bestimmte Personen eröffnen? Ist er in casu für alle vier Tatbestände, die im Römer Statut verankert sind (Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Verbrechen der Aggression) zuständig?

Antworten auf diese und weitere Fragen erteilt das Völkerstrafrecht. Es umfasst alle Normen, welche die Strafbarkeit des Individuums unmittelbar nach Völkerrecht regeln. Es handelt sich um eine Querschnittsmaterie, die u.a. Elemente des Strafrecht und des Völkerrechts umfasst.

Die Vorlesung vermittelt die straf- und völkerrechtlichen Grundlagen, welche für das Verständnis dieses Rechtsgebiets unerlässlich sind, einschliesslich der Grundzüge des humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts. Während im besonderen Teil die vier Kernverbrechen der Aggression, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Völkermords erörtert werden, bilden die Täterschaft und Teilnahme sowie die Vorgesetztenverantwortlichkeit die Schwerpunkte des allgemeinen Teil der Vorlesung. Besonderes Augenmerk wird auf die Durchsetzung des Völkerstrafrechts gelegt: Nebst einer Vorstellung des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) wird die Praxis des Jugoslawientribunals (ICTY) und der schweizerischen militärischen und zivilen Justiz bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen aufgezeigt.

Die einzelnen Vorlesungsinhalte können Sie anfangs Semester der Programmübersicht, die auf ADAM aufgeschaltet wird, entnehmen.

Teilnahmebedingungen

Das Völkerstrafrecht enthält viele Elemente des Strafrechts und des Völkerrechts. Ein vorgängiger Besuch der Vorlesungen Strafrecht AT und Völkerrecht bzw. Grundkenntnisse in diesen beiden Bereichen sind von Vorteil, aber keine zwingende Voraussetzung für den Besuch der Vorlesung Völkerstrafrecht.

Unterrichtssprache

Deutsch

InhaltThe course starts with an introduction into the foundational ideas of the law of the sea and a presentation of the United Nations Convention on the Law of the Sea (UNCLOS), which is dubbed as the “Constitution for the Oceans”. In a next step, students are acquainted with the zonal approach and the different maritime zones while a distinction is drawn between zones within and beyond national jurisdiction. What follows are lectures dedicated to various activities at sea, notably the commission of maritime crimes and law enforcement at sea, migration and migrant smuggling and human rights at sea. The course concludes with an overview of the UNCLOS dispute settlement mechanism.
TeilnahmebedingungenPrior attendance of the lecture "international law" ("Völkerrecht") is an asset but not a prerequisite.
UnterrichtsspracheEnglisch
 

Inhalt

Das Völkerrecht entwickelt sich laufend fort. Neue Verträge werden geschlossen, wie 2013 der Vertrag über den Waffenhandel. Es werden neue Institutionen geschaffen oder ausge-baut, deren Wirkungsbereich und Arbeitsweise definiert werden muss. So wurde z.B. das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs 2018 um den Tatbestand der Aggression erwei-tert. Dessen Anwendung auf den Ukrainekrieg steht heute zur Debatte. Auch im bilateralen Verhältnis steht das Völkerrecht immer wieder im Fokus. So ringt die Schweiz zurzeit mit der Frage, wie sie ihre Beziehungen zur Europäischen Union um neue Verträge erweitern kann.

Die Lehrveranstaltung «Völkerrecht in der aussenpolitischen Praxis» bietet Student:innen die Gelegenheit, sich mit aktuellen Entwicklungen im Völkerrecht vertieft auseinanderzusetzen. Dabei geben bilaterale und multilaterale Verhandlungen ein ideales Prisma her, um auf diese zu blicken. Die Zusammenarbeit mit Dr. Stürchler vom EDA, Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (zurzeit Sondergesandter der Staatssekretärin in EU-Angelegenheiten, SEM, Staatssekretariat für Migration) erlaubt den Student:innen ausserdem, nicht nur mit dem law in the books sondern auch mit dem law in action vertraut zu werden. Sie erhalten Informationen aus erster Hand zur aussenpolitischen Praxis der Schweiz und können einen Blick hinter die Kulissen der internationalen Bühne werfen.

Die Lehrveranstaltung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
1. Teil: Frau Prof. Petrig führt die Student:innen in drei kurzen Theorieblöcken in die Lehrveranstaltung und die Themen ein (theoretische Grundlegung); diese finden jeweils am Montag 12h15-13h00, am Dienstag 8h15-10h00 und am Mittwoch 8h15-10h00 statt.

2. Teil: Die Student:innen verfassen zu den ersten beiden Themenschwerpunkten (Waffen-handel und Verbrechen der Aggression) gestützt auf abgegebene Länderinstruktionen je-weils ein Positionspapier von 2 Seiten sowie eine Infonotiz von 3-4 Seiten zur möglichen Neufassung der Zuständigkeit des ICC und/oder anderer möglicher Foren zur strafrechtlichen Verfolgung des Verbrechens der Aggression im Kontext der Ukraine skizzieren (schriftliche Leistung).

3. Teil: In drei verblockten Halbtagen stellt Dr. Stürchler die Themenschwerpunkte aus Sicht der aussenpolitischen Praxis der Schweiz dar; durch Verhandlungssimulationen in den Bereichen Waffenhandel und Verbrechen der Aggression lernen die Student:innen, was es in der Praxis bedeutet, völkerrechtliche Fragestellungen in Gremien wie der UNO zu debattieren und Ergebnisse mit zu gestalten (aussenpolitische Praxis; Verhandlungssimulationen). Ein Austausch zum Berufsfeld Völkerrecht runden den letzten Halbtag ab.

Konzeptpapier "Völkerrecht in der aussenpolitischen Praxis" mit Detailinformationen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt. Siehe Anmeldeprozedere unter "Anmeldung". Die Teilnahme setzt voraus, dass Sie die Vorlesung "Völker- und Europarecht" bereits erfolgreich abgeschlossen haben.
Präsenzpflicht: Eine Teilnahme an den Doppelstunden und den Blocknachmittagen ist verpflichtend, da das Format (insbesondere die Verhandlungssimulationen) eine konstante Gruppe und aktive Teilnahme erfordert.

Unterrichtssprache

Deutsch

Anmeldung zur Lehrveranstaltung

Melden Sie sich bitte nur an, wenn Sie das Konzeptpapier gelesen und das Format verstanden haben und an den genannten Daten an den Veranstaltungen teilnehmen können.

1) Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, melden Sie sich bitte an, indem Sie eine E-Mail an office-petrig-ius@clutterunibas.ch versenden, in der Sie ihren Vor- und Nachnamen sowie den Studiengang (Master in Law, European Global Studies, ...) angeben und in max. 100 Wörtern begründen, warum Sie an der Lehrveranstaltung teilnehmen möchten.

2) Wenn Sie einen Platz in der Lehrveranstaltung erhalten haben, müssen Sie die Vorlesung über die Online Services – wie jede andere Vorlesung auch – belegen. Nur wenn Sie die Veranstaltung belegt haben, können Sie die Kreditpunkte erwerben.

Inhalt

The Jean-Pictet Competition is one of the oldest and best-known competitions in the field of International Humanitarian Law (IHL). The competition is a unique training in international law for students whose objective is to take the law out of the books. In a first phase, the nearly fifty selected teams, usually stemming from five continents, receive a remote training in IHL from the organizers of the competition. At the same time, the University of Basel team receives a weekly training from Prof. Petrig and Mr. Onur Dur during the entire preparation phase, which lasts from the beginning of the fall term until shortly before the competition, which takes place in spring. In a second phase, all teams meet for one week to compete against each other; the place of the competition changes every year. The selected teams compete in the context of simulations and role-plays built around a fictitious armed conflict. Teams play the role of various key actors of armed conflicts (e.g., members of the armed forces, legal advisers of governments, NGO workers, delegates of the ICRC) and are constantly assessed by a jury and supported by a tutor.

For more information, please visit: www.concourspictet.org and https://ius.unibas.ch/de/concours-jean-pictet-moot-court/

Teilnahmebedingungen

For students, who have not yet attended a course on international humanitarian law, it is highly recommended that they take the course "Humanitäres Völkerrecht" at the Law Faculty of the University of Basel during the respective fall term.

Unterrichtssprache

Englisch

Anmeldung zur Lehrveranstaltung

PLEASE NOTE THAT THIS COURSE, WHICH IS A MOOT COURT, CAN ONLY BE SELECTED IN THE FALL TERM AND LASTS FOR TWO SEMESTERS (fall term 2023 and spring term 2024)

The team of the University of Basel will be composed of 3 students; the three team members will be selected by Prof. Petrig based on a written application (motivation letter of 1 page and CV of maximum 2 pages) and a short interview at the beginning of the fall term.

Information about the competition and the internal selection process will be provided during an online meeting (Zoom).

Please do not submit any application before the information session has taken place; and please do not register for the course before you have been selected by Prof. Petrig as a team member. Thank you!

Inhalt

Die einwöchige Basel Winter Arbitration School, die vom 3. bis 7. Februar 2025 an der Juristischen Fakultät der Universität Basel stattfindet, ist dem Thema Schiedsgerichtsbarkeit als Streitbeilegungsmethode gewidmet. Zu ihren Alleinstellungsmerkmalen gehört, dass das Thema disziplinenübergreifend und transversal behandelt wird und neben ausgewiesenen Wissenschaftler:innen auch erfahrene Praktiker:innen aus diversen Institutionen als Vortragende engagiert werden. Dieser Zuschnitt erlaubt es den Teilnehmer:innen, sich innerhalb einer Woche einen guten Überblick über das Thema «Schiedsgerichtsbarkeit» zu verschaffen sowie ein entsprechendes Netzwerk aufzubauen. Die Winter School wird international ausgeschrieben und richtet sich vorwiegend an Master und LL.M. Student:innen, Doktorand:innen sowie junge Praktiker:innen.

Nähere Angaben zur Basel Winter Arbitration School sind auf der Website (https://arbitrationlab.com) zu finden.

Teilnahmebedingungen

Die Basel Winter Arbitration School richtet sich an Jurist:innen aber auch an Student:innen, die Rechtswissenschaften als Teil eines interdisziplinären Studiengangs besuchen (z.B. fortgeschrittende Student:innen des Studiengangs European Global Studies). Vorkenntnisse im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit werden nicht vorausgesetzt, allgemeine Rechtskenntnisse jedoch schon.

Unterrichtssprache

Deutsch

Anmeldung zur Lehrveranstaltung

Die Anmeldung für diese Lehrveranstaltung erfordert zwei Schritte:

1) Anmeldung auf der Website der Basel Winter Arbitration School:

  • Bitte melden Sie sich jeweils bis zum 1. Oktober auf der Website der Basel Winter Arbitration School (online Formular) an: https://arbitrationlab.com/program/basel-winter-arbitration-school/
  • Bitte geben Sie im Formular an, dass Sie an der Universität Basel als Masterstudent:in oder als Doktorand:in im HS eingeschrieben sind. Nur wenn Sie diese Angabe machen, kommen Sie in den Genuss der reduzierten Teilnahmegebühr.
  • Für MA-Student:innen und Doktorand:innen sind eine gewisse Anzahl Plätze für eine Präsenzteilnahme an der Basel Winter Arbitration School reserviert. Gibt es mehr Interessent:innen als Plätze für eine Präsenzteilnahme, so werden die geeignetsten Bewerber:innen ausgewählt. Sollte Ihre Bewerbung auf eine Präsenzteilnahme nicht erfolgreich sein, können Sie auf jeden Fall im online-Format teilnehmen (die ECTS Kreditpunkte sind die gleichen für die online- und Präsenzteilnahme; es bestehen auch dieselben Möglichkeiten der Interaktion).
  • Sie werden vor Ablauf der Belegungsfrist informiert, ob Sie in Präsenz oder online teilnehmen können.

2) Belegung der Lehrveranstaltung über die Online Services der Universität Basel:

  • Wie jede andere Lehrveranstaltung müssen Sie auch die vorliegende Lehrveranstaltung belegen.
  • Nur wenn Sie die Lehrveranstaltung belegt haben, können Sie die Kreditpunkte erwerben!
  • Die Kreditpunkte werden im HS angerechnet.

Bemerkungen

Den Student:innen der Universität Basel wird die Teilnahmegebühr stark reduziert; sie beträgt CHF 350 für Masterstudent:innen und CHF 500 für Doktorand:innen. Um in den Genuss der reduzierten Teilnahmegebühr zu kommen, müssen Sie im HS an der Universität Basel eingeschrieben sein und die vorliegende Lehrveranstaltung belegen.

Inhalt

Die einwöchige London Summer Arbitration School (LSAS) findet jeweils im Juni statt. Sie ist dem Thema Schiedsgerichtsbarkeit als Streitbeilegungsmethode gewidmet.

Zu den Alleinstellungsmerkmalen der LSAS gehört, dass das Thema disziplinenübergreifend und transversal behandelt wird und neben ausgewiesenen Wissenschaftler:innen auch erfahrene Praktiker:innen aus diversen Institutionen als Vortragende engagiert werden. Dieser Zuschnitt erlaubt es den Teilnehmer:innen, sich innerhalb einer Woche einen guten Überblick über das Thema «Schiedsgerichtsbarkeit» zu verschaffen sowie ein entsprechendes Netzwerk aufzubauen. Die Summer School wird international ausgeschrieben und richtet sich vorwiegend an Master und LL.M. Student:innen, Doktorand:innen sowie junge Praktiker:innen.

Die LSAS verhält sich komplementär zur Basel Winter Arbitration School (BWAS), das heisst, es werden andere Themen behandelt. Es spielt keine Rolle, in welcher Reihenfolge die LSAS und BWAS besucht werden.

Nähere Angaben zur London Summer Arbitration School sind auf der Website (https://arbitrationlab.com) zu finden.

Teilnahmebedingungen

Die London Summer Arbitration School richtet sich an Jurist:innen aber auch an Student:innen, die Rechtswissenschaften als Teil eines interdisziplinären Studiengangs besuchen (z.B. European Global Studies). Vorkenntnisse im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit werden nicht vorausgesetzt. Gewisse Grundkenntnisse im Bereich des Rechts sind allerdings notwendig.

Unterrichtssprache

Englisch

Anmeldung zur Lehrveranstaltung

Die Anmeldung für diese Lehrveranstaltung erfordert die Vornahme zweier Schritte:

1) Anmeldung auf der Website der London Summer Arbitration School (LSAS):

  • Bitte melden Sie sich bis 11. März auf der Website der LSAS (online Formular) an; die Anmeldung geht Anfang Februar auf: https://arbitrationlab.com/program/london-summer-arbitration-school/
  • Bitte geben Sie im Formular an, dass Sie an der Universität Basel als Masterstudent:in oder als Doktorand:in im FS eingeschrieben sind. Nur wenn Sie diese Angabe machen, kommen Sie in den Genuss der reduzierten Teilnahmegebühr. Diese beträgt GBP 225 (= ca. CHF 250) für Masterstudierende und GBP 360 (= ca. CHF 400) für Doktorierende.
  • Für MA-Student:innen und Doktorand:innen der Universität Basel sind Plätze für eine online-Teilnahme an der LSAS reserviert und somit eine Teilnahme garantiert. Eine Teilnahme in Präsenz ist im Rahmen der Vorlesung nicht möglich (Sie können in privater Eigenschaft in Präsenz teilnehmen; die Gebühr richtet sich diesfalls nach den allgemeinen Vorgaben und Sie kommen nicht in den Genuss der reduzierten Gebühr für die online-Teilnahme für Basler Student:innen).
  • Sie erhalten nach Anmeldung ein Bestätigungsschreiben mit der Aufforderung, die Gebühr zu entrichten. Sobald Sie diese bezahlt haben, sind Sie für die LSAS angemeldet.


2) Belegung der Lehrveranstaltung über die Online Services der Universität Basel:

  • Wie jede andere Lehrveranstaltung müssen Sie auch die vorliegende Lehrveranstaltung belegen.
  • Nur wenn Sie die Lehrveranstaltung belegt haben, können Sie die Kreditpunkte erwerben!
  • Die Kreditpunkte werden im FS angerechnet.