Faktencheck
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Auf dieser Seite sollen Aussagen in den Medien darauf hin hinterfragt werden, ob diese rechtlich zutreffend sind. Dies soll Studierende anregen, Behauptungen und wiedergegebene Äusserungen kritisch zu reflektieren. Dies gehört zu den unentbehrlichen Kompetenzen von zukünftigen Juristinnen und Juristen, sollten sie doch der Differenziertheit und der Sachlichkeit verpflichtet sein.
Mit der Wiedergabe und kritischen Beleuchtung von derartigen Artikeln ist keinerlei wertende Aussage verbunden, dies dient allein zu Lehrzwecken.
Der Journalist der BaZ behauptet, es gäbe keine rechtliche Grundlage, von Schweizer Bürgern (wie verhält es sich mit ausländischen Einwohnern?) das Löschen von Facebook-Accounts und dergleichen zu verlangen.
Trifft dies zu? [Korrekte Antwort spätestens nach abgeschlossenem 3. Sem. möglich]
In einem Strafprozess wird ein Rechtsanwalt verpflichtet, an einen Dritten eine Entschädigung zu leisten. Im Videointerview mit dem Blick stellt der Rechtsanwalt in Aussicht, dieser „müsse das Geld bei mir persönlich abholen“
Wieviel Fehler stecken in der Aussage dieses Rechtsanwalts?
Im Kontext der sog. Panama Papers werden Gründe aufgeführt, welche legale Motive einer Briefkastenfirma darstellen würden, unter anderem auch fehlendes Transparenz-Interesse bei in der Ehe (sic!). Dies sei aber nicht immer ratsam, denn findet der Ehepartner heraus, dass „ein Teil des Vermögens verschleiert wird, kann er diesen für sich beanspruchen.“
Korrekt wiedergegebene Rechtsfolge einer Verheimlichung?
In einem Artikel zur Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes wird unter anderem dargelegt, durch die Berufstätigkeit der Ehefrauen müssten die Männer mehr mit anpacken. Weiter seien „sie im Falle einer Trennung oft schlechtergestellt als die Frau. Es drohen jahrelange Unterhaltspflichten und der partielle Verlust der Kinder.“
Richtig oder falsch?