ForschungsporträtFrancesco Borner

Francesco Borner ist Doktorand an der Professur für Privatrecht von Prof. Dr. Cordula Lötscher an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. In seiner Dissertation untersucht er den Aktenschluss und das Novenrecht im schweizerischen Zivilprozess.

Akademischer Werdegang

Francesco Borner wusste nicht von Anfang an, dass sein Weg in die Rechtswissenschaft führen würde. Nach der Matura mit Schwerpunkt Biologie und Chemie begann er ein Biologiestudium – doch nach einem Jahr stand fest: Ein naturwissenschaftliches Studium war nicht die richtige Wahl für ihn. Er wechselte an die Juristische Fakultät der Universität Basel und arbeitete parallel zum Studium an der Professur von Prof. Dr. Daniela Thurnherr.

Nach dem Masterabschluss sammelte er Praxiserfahrung in einer Anwaltskanzlei, einem Pharmaunternehmen, an einem Gericht und in der Verwaltung, bevor er das Anwaltsexamen ablegte. Diese Praxiserfahrungen festigten sein Interesse an der Durchsetzung des materiellen Rechts und damit insbesondere am Prozessrecht. Nach dem Anwaltsexamen zog es ihn zurück in die Wissenschaft, wo er seit 2024 als Assistent bei Prof. Dr. Cordula Lötscher seine Dissertation verfasst. Ausserdem war er Lehrbeauftragter für ein Seminar und in diesem Rahmen als Anwalt verantwortlich für die SKUBA-Rechtsberatung für Studierende der Universität Basel.

Das Projekt

Im Zentrum von Francesco Borners Dissertationsprojekt steht eine Frage, die in der juristischen Praxis erhebliche Relevanz hat: Bis zu welchem Zeitpunkt können sich die Parteien im Zivilprozess uneingeschränkt äussern und was für Regeln gelten nach diesem Zeitpunkt?

Wer in der Schweiz einen Zivilprozess führt, hat nicht unbegrenzt Zeit, Argumente und Beweismittel vorzubringen. Der Prozess ist in klar gegliederte Abschnitte unterteilt, und irgendwann ist der Moment erreicht, ab dem keine neuen Tatsachen und Beweismittel mehr vorgebracht werden dürfen. Dieser Moment wird als Aktenschluss bezeichnet. Ab diesem Zeitpunkt können sich die Parteien nur noch eingeschränkt unter den Voraussetzungen des sog. Novenrechts zum Sachverhalt äussern. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dürfen die neuen Tatsachen und Beweismittel vom Gericht nicht berücksichtigt werden – selbst wenn sie wahr wären. Das Gericht entscheidet dann nicht gestützt auf die materielle Wahrheit, sondern basierend auf der formellen Wahrheit: jener, die rechtzeitig Eingang in die Akten gefunden hat.

Was ist das Novenrecht?

Das Novenrecht gehört zu den Kernfragen des Zivilprozessrechts. Es ist das Resultat von Bemühungen, den Zivilprozess einerseits möglichst zeit- und kosteneffizient zu gestalten und andererseits möglichst nahe an die materielle Wahrheit heranzukommen. Zur Verwirklichung dieses Ziels regelt das Novenrecht Ausnahmen vom Aktenschluss, was den Parteien unter gewissen Voraussetzungen das Vorbringen von neuen Tatsachen und Beweismitteln nach dessen Eintritt ermöglicht.

Hintergrund

Im Zuge der jüngsten Revision der Zivilprozessordnung (ZPO) wurde die für den Aktenschluss und das Novenrecht massgebliche Bestimmung – Art. 229 ZPO – grundlegend überarbeitet. Bisher galt für das Vorbringen neuer Tatsachen nach Aktenschluss die sog. «Ohne Verzug»-Regel: Neue Tatsachen mussten unverzüglich eingebracht werden. Diese Regel wurde im erstinstanzlichen Zivilprozess durch ein neues System ersetzt: Das Gericht kann den Parteien hierfür nun eine Frist setzen.

Eine solche Frist ist im Schweizer Zivilprozess neu. Dieser Systemwechsel wirft viele offene Fragen auf, die Francesco Borner in seiner Dissertation untersucht: Wann genau tritt der Aktenschluss ein? Wie wirken sich die Prozessmaximen auf seinen Zeitpunkt und seine Ausgestaltung aus und wie ist er in den verschiedenen Verfahrensarten der ZPO geregelt? Dazu kommen zahlreiche besondere Verfahrenskonstellationen, deren Einfluss auf den Eintritt des Aktenschlusses bisher nicht restlos geklärt ist.

Die Antworten auf diese Fragen haben direkten Einfluss auf den Ausgang eines Verfahrens. Für eine Streitpartei kann es existenziell sein, ob ein entscheidendes Dokument oder ein wichtiges Argument noch rechtzeitig in den Prozess eingebracht werden kann – und damit vom Gericht berücksichtigt wird.

Was sind Prozessmaximen?

Der Zivilprozess wird durch die Prozessmaximen geprägt. Es handelt sich um allgemeine Grundsätze des Verfahrens, die in Bezug auf die Rollenverteilung im Prozess die prozessualen Weichen stellen. Die Arbeit beleuchtet das Zusammenspiel folgender drei Prozessmaximen: Bei Geltung der Verhandlungsmaxime müssen die Parteien die massgeblichen Tatsachen und Beweismittel selbst vorbringen. Bei Geltung der Untersuchungsmaxime ermittelt das Gericht den Sachverhalt selbst. Die Eventualmaxime verlangt, dass alle Argumente und Beweise innerhalb eines bestimmten Verfahrensabschnitts eingebracht werden müssen – sie sichert die Effizienz des Prozesses.

Der Eintritt des Aktenschlusses ist für die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht von zentraler Bedeutung.

Francesco Borner

Impact

Francesco Borner legt grossen Wert darauf, dass seine Dissertation praxisrelevant ist. Advokatur und Gerichte sollen mit seiner Arbeit ein verlässliches Instrument erhalten, um besser beurteilen zu können, wann der Aktenschluss eintritt und wie mit dem neuen Art. 229 ZPO umzugehen ist. Gleichzeitig soll die Dissertation einen wissenschaftlichen Beitrag leisten: Sie analysiert systematisch, welche Mittel den Parteien im Prozess zur Verfügung stehen, wie das Gericht das Verfahren leitet, zu welchem Zeitpunkt der Aktenschluss eintritt und inwiefern sich die Parteien danach noch äussern können. Und Francesco Borner erarbeitet Lösungsansätze für die durch die Revision neu entstandenen Probleme. Dabei wird auch geprüft, ob die revidierte Regelung mit dem übergeordneten Ziel der ZPO-Revision – der verbesserten Praxistauglichkeit – vereinbar ist.

Die ZPO Revision

Die revidierte ZPO ist seit 1. Januar 2025 in Kraft. Ziel war ein praxistauglicherer Zivilprozess. Auch Art. 229 ZPO zur Novenschranke wurde dabei grundlegend überarbeitet. Im Bundesparlament gab dieser Punkt zwischen National- und Ständerat Anlass zu intensiven Diskussionen; die Differenzen konnten erst in der Einigungskonferenz bereinigt werden. Die neue Regelung bringt einen Systemwechsel in Bezug auf das Vorbringen von Noven mit sich und birgt deshalb viele Unsicherheiten und Diskussionsbedarf. Es ist die Aufgabe der Gerichte und der Lehre, diese Unsicherheit zu beseitigen.

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