Lea Bachmann faszinieren besonders neue ungeklärte Fragen im Bereich des technischen Wandels bzw. der Digitalisierung und des Wirtschaftsstrafrechts. Dieses Interesse spiegelt sich auch in ihrem Dissertationsprojekt «Grenzen strafrechtlicher Haftung für KI-Systeme» wieder, welches sie an der Professur von Prof. Dr. Sabine Gless verfasst.
Das Projekt
Im vom Schweizerischen Nationalfonds durch ein Doc.CH-Stipendium finanzierten Dissertationsprojekt befasst sich Lea Bachmann am Beispiel der Geldwäschereiprävention mit den Grenzen strafrechtlicher Haftung beim Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen. KI-Systeme versprechen, diverse Aufgaben in Unternehmen besser und effizienter zu erledigen, als dies bisher von Menschen getan wurde. Dies gilt insbesondere im Bereich der Geldwäschereiprävention: Der Einsatz von KI-Systemen verspricht eine effizientere und genauere Erkennung verdächtiger Transaktionen. Jedoch bergen KI-Systeme auch neue Risiken: sie sind einerseits eine «Blackbox» und andererseits nicht fehlerlos. Kommt es zu strafrechtlich relevanten Fehlern, stellt sich die Haftungsfrage.
Hintergrund
Die Menge an zu überwachendenden Transaktion nimmt stetig zu. Der Einsatz von KI-Systemen ist damit sowohl wirtschaftlich als auch für eine wirksame Geldwäschereibekämpfung notwendig. Ein unberechenbares Strafbarkeitsrisiko wäre dabei nicht angemessen: Weil derzeit unklar ist, welche Sorgfaltspflichten beim Einsatz solcher Systeme zu beachten sind, liegt das Strafbarkeitsrisiko aber scheinbar uneingeschränkt bei der Bank, die ein KI-System einsetzt – eine de facto Einsatzhürde, die im Widerspruch zum Wunsch des Gesetzgebers nach Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Bankensektor steht.
Impact
Lea Bachmann möchte in ihrem Dissertationsprojekt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführenden und Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, im Schweizer Recht analysieren und Sorgfaltspflichten für deren Einsatz ausarbeiten.
Damit soll nicht nur zur Klärung grundlegender rechtswissenschaftlicher Fragen in Zusammenhang mit dem sozial-adäquaten Risiko beim Einsatz von KI-Systemen beigetragen werden, sondern auch zur Klärung einer praktisch sehr wichtigen Frage, wenn KI-Systeme am Bankenplatz und generell in Unternehmen eine Rolle spielen sollen.
Lea Bachmann
Expertise in Basel
Aus Sicht der Doktorandin ist die Juristische Fakultät der Universität Basel optimaler Forschungsstandort für ihr Dissertationsprojekt.
Als Teilnehmerin des Doktoratsprogramms «Recht im Wandel» schätzt Lea Bachmann vor allem die diversen Weiterbildungsangebote, Veranstaltungen sowie die Möglichkeit zum wissenschaftlichen Austausch mit anderen Doktorierenden und Professor*innen. Die Juristische Fakultät der Universität Basel bietet damit nicht nur optimale Rahmenbedingungen für das Gelingen des Dissertationsprojekts, sondern ermöglicht auch, ein Netzwerk für die Zukunft aufzubauen.
(Bildquelle: Universität Basel)
Mehrere Professor*innen aus unterschiedlichen Fachbereichen befassen sich mit Themen rund um Digitalisierung und Recht und verfügen über eine grosse Expertise in diesem Bereich. Dies wie auch die Teilnahme im Doktoratsprogramm sind sehr wertvoll für die Arbeit an meinem Projekt.
Lea Bachmann