02 Okt. 2026
Zeit: 14:00  - 17:30

Ort: FFHS Gleisarena Zürich, Zollstrasse 17, 8005 Zürich

Veranstalter: Zentrum für Life Sciences-Recht (ZLSR) der Juristischen Fakultät der Uni Basel in Kooperation mit dem Schweizer Forum für Kommunikationsrecht (SF-FS)

Tech Law Workshop "Digital Twins"

Der gemeinsam vom SF-FS und dem Zentrum für Life Sciences-Recht (ZLSR) organisierte Workshop widmet sich dem Thema "Digital Twins". Der Workshop bringt Expert*innen aus verschiedenen Disziplinen zusammen, um die theoretische und die praktische Perspektive im Rahmen moderierter offener Diskussionen zu verbinden und gemeinsam zu klären, wie dieses neue Phänomen einzuordnen und gegebenenfalls zu regulieren ist.

Digitale Zwillinge (Digital Twins) ermöglichen die Simulation von Objekten und Prozessen, beispielsweise städtebaulichen Entwicklungen oder industriellen Fertigungsprozessen. Ihr Anwendungsbereich geht jedoch darüber hinaus und umfasst zunehmend auch die digitale Abbildung von Personen.
Verändert sich durch die umfassende Abbildung das Verhältnis der betroffenen Person zu ihren eigenen Daten derart, dass eine neue rechtliche Behandlung notwendig wird? Oder ist bloss der Begriff des digitalen Zwillings neu, nicht aber die Probleme, die sich im Umgang mit gesundheitsrelevanten Personendaten ergeben und entfällt damit auch der rechtliche Handlungsbedarf?

Dies wollen wir aus zwei unterschiedlichen Perspektiven untersuchen:

Aus theoretischer Perspektive stellen sich grundsätzliche normative Fragen betreffend der menschlichen Autonomie: Welche Kontrollrechte hat die abgebildete Person und wie lässt sich das Verhältnis zwischen ihr und dem rechtlichen Zwilling normativ fassen und beschreiben? Und sind dabei womöglich gar die Interessen des digitalen Zwillings zu berücksichtigen?

Aus praktischer Perspektive steht demgegenüber im Vordergrund, wie sich das Potenzial digitaler Zwillinge – besonders in der Medizin und Biotechnologie – im Rahmen konkreter Anwendung realisieren lässt: Was ist heute schon möglich, wohin geht die Entwicklung und welche Schranken setzt das geltende Recht den neuen Anwendungen?
 

Um Anmeldung unter diesem Link wird gebeten. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen beschränkt.

Hier finden Sie den Programmflyer.
 


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