Pro Iure Auditorium Juristische Fakultät - Universität Basel Peter Merian-Weg 8 4002 Basel
Jour Fixe Familie: "Sollen Embryonen adoptiert werden können?"
Im Rahmen der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden in der Schweiz in der Regel mehrere Embryonen erzeugt. Die sich am besten entwickelnden werden in den Uterus der geneti-schen Mutter transferiert, um eine Schwangerschaft zu ermöglichen. Weitere Embryonen können für spätere Versuche kryokonserviert werden. Nach abgeschlossener Kinder-wunschbehandlung, d.h., wenn das Kinderwunschpaar keine (weiteren) Kinder mehr haben möchte oder kann, sind manchmal noch konservierte Embryonen vorhanden. Diese so ge-nannten „überzähligen Embryonen“ müssen nach aktueller Rechtslage vernichtet werden. Die „Freigabe zur Adoption“ an andere – genetisch mit dem Embryo nicht verwandte – Kinderwunschpaare ist unzulässig. Der öffentliche Vortrag beleuchtet das Verbot einer sol-chen Embryonenspende und lädt zur Diskussion über eine mögliche Zulassung ein.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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