Präsenzunterricht eingestellt und Bibliotheken geschlossen

3D-Rendering einer mikroskopischen Aufnahme des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.

3D-Rendering einer mikroskopischen Aufnahme des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Bild: Creativeneko | 123rf.

Der Bundesrat hat verfügt, dass bis auf weiteres kein Präsenzunterricht stattfinden darf. Die von der Universitätsleitung verabschiedeten Massnahmen folgen der Weisung des Bundesrates und zielen darauf ab, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Universität Basel leistet damit einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung in der Schweiz.

Allgemeine Informationen und Richtlinien der Universität Basel
Die Universitätsleitung hat aufgrund der bundesrätlichen Vorgaben folgende Massnahmen beschlossen: Der Präsenzunterricht wird bis Ende Frühjahrssemester 2020 eingestellt, die Veranstaltungen werden ab sofort ausschliesslich über digitale Kanäle angeboten. Die Bibliotheken der Universität Basel bleiben bis auf weiteres geschlossen. Dies gilt auch für die Lernräume. Die Verpflegungsbetriebe an der Universität bleiben ebenso bis auf weiteres geschlossen.  Alle Angebote des Universitätssports werden eingestellt, das Fitnesscenter bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Veranstaltungen von Dritten in Räumlichkeiten der Universität sind bis mindestens am 4. April 2020 abgesagt.

Informationen und Richtlinien der Juristischen Fakultät
Alle universitären Bibliotheken bleiben wie vom Bundesrat verordnet bis auf weiteres geschlossen, so auch die Bibliothek der Juristischen Fakultät. Für dringende Anliegen kann die Bibliothek der Juristischen Fakultät per Mail kontaktiert werden. Weitere Informationen zum Corona-Virus und der Juristischen Fakultät werden hier zeitnah bekannt gegeben, sobald sie vorliegen.