Präsenzunterricht eingestellt und Bibliotheken geschlossen
Der Bundesrat hat verfügt, dass bis auf weiteres kein Präsenzunterricht stattfinden darf. Die von der Universitätsleitung verabschiedeten Massnahmen folgen der Weisung des Bundesrates und zielen darauf ab, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Universität Basel leistet damit einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung in der Schweiz.
Allgemeine Informationen und Richtlinien der Universität Basel
Die Universitätsleitung hat aufgrund der bundesrätlichen Vorgaben folgende Massnahmen beschlossen: Der Präsenzunterricht wird bis Ende Frühjahrssemester 2020 eingestellt, die Veranstaltungen werden ab sofort ausschliesslich über digitale Kanäle angeboten. Die Bibliotheken der Universität Basel bleiben bis auf weiteres geschlossen. Dies gilt auch für die Lernräume. Die Verpflegungsbetriebe an der Universität bleiben ebenso bis auf weiteres geschlossen. Alle Angebote des Universitätssports werden eingestellt, das Fitnesscenter bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Veranstaltungen von Dritten in Räumlichkeiten der Universität sind bis mindestens am 4. April 2020 abgesagt.
- Weitere Informationen (Hygiene, FAQs, etc.) finden sich auf der Informatiosseite der Universität Basel zum Coronavirus.
- Fragen zum Thema Studium und Forschung im Kontext der Ausbreitung des neuen Coronavirus können über die E-Mail-Adresse corona@clutterunibas.ch gestellt werden.
- Fragen zum Thema Online-Lehre im Kontext der Ausbreitung des neuen Coronavirus bitte an corona-teaching@clutterunibas.ch schicken.
Informationen und Richtlinien der Juristischen Fakultät
Alle universitären Bibliotheken bleiben wie vom Bundesrat verordnet bis auf weiteres geschlossen, so auch die Bibliothek der Juristischen Fakultät. Für dringende Anliegen kann die Bibliothek der Juristischen Fakultät per Mail kontaktiert werden. Weitere Informationen zum Corona-Virus und der Juristischen Fakultät werden hier zeitnah bekannt gegeben, sobald sie vorliegen.