/ lic. iur. Tabea R. Weber-Fritsch, wiss. MA Forschungsdekanat und Prof. Kurt Pärli, Forschungsdekan

#iuscoronae - Vom Planen und Orientieren in der neuen Ordnung

Bild: Tabea R. Weber-Fritsch

Kentetuch aus Ghana, entdeckt beim Besuch des Grants Office der Universität Basel am Petersgraben 35 (Bild von lic.iur. Tabea R. Weber-Fritsch)

Seit nunmehr fünf Monaten arbeitet das Forschungsdekanat jetzt in voller Besetzung, meist im Homeoffice und das ganz gut. Nicht zuletzt ist dabei "ius coronae" entstanden. Geplant war das zwar nicht, aber lesen Sie selbst.

Seit nunmehr fünf Monaten arbeitet das Forschungsdekanat jetzt in voller Besetzung. Im Zuge der Revision des Fakultätsreglements wurde es gestärkt und dafür eigens eine Teilzeitstelle geschaffen. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin darf ich seit Jahresbeginn den Forschungsdekan unterstüt-zen. Die zahlreichen Aufgaben wurden mit ihm und dem Geschäftsführer der juristischen Fakultät gleich in den ersten Arbeitswochen besprochen und die Ziele für 2020 festgelegt. Vorgesehen war ein eher ruhiger Einstieg in die neue Tätigkeit, nicht zuletzt, weil der Forschungsdekan im Rah-men seines Forschungssemesters viele Gastaufenthalte bei anderen Universitäten in verschiedenen Teilen der Welt geplant hatte.

Nach unserer Planung lagen die  Arbeitsschwerpunkte 2020 auf der Forschungskommunikation, der Drittmittelgenerierung und der Weiterentwicklung von Open Access entsprechend den Vorgaben der Universität und des Schweizerischen Nationalfonds. Ich wollte mich systematisch in meine neuen Aufgaben einarbeiten und freute mich auf viele Gelegenheiten zum persönlichen Kennenlernen im Umfeld der Fakultät. Als ich da erstmals von einer Stadt  Wuhan in China hörte, war dieser Ort noch weit weg von meinem Alltag.

So stand auch meinem für Februar geplanten Familienbesuch in Ghana nichts im Wege. Selbstverständlich war mein Laptop mit an Bord. Doch der Umstand, dass die Netzabdeckung an meinem Reiseziel, die abgelegene Kakaoplantage, die mein Grossvater gleich nach der Unabhängigkeit von 1957 angelegt hatte, genauso wie fliessendes Wasser inexistent war, gab kein Grund zur Beunruhigung. Schliesslich waren wir gut vorbereitet. Zudem würde mein neuer Chef in seinem Forschungssemester die African Labour Law Conference in Botswana besuchen und meine Vorfreude auf den voraussichtlichen Austausch über unsere Reisen war gross.

Aus meiner temporär ghanaischen Perspektive schienen dann die Sorgen der Daheimgebliebenen völlig überzeichnet. Die subjektiv wahrgenommene Gefahr, trotz Profilaxe an Malaria zu erkranken, hielt ich für deutlich riskanter als die Ansteckung mit einem unbekannten Erreger in Subsahara. Viel schmeichelhafter war auch das Gerücht, die tropischen Regionen seien von diesem neuartigen Virus nicht betroffen, wie der medial visualisierte Ansteckungsgürtel zeige. Meine Geduld mit der heimischen Unruhe erschöpfte sich dann mit der Nachricht, die Basler Fasnacht sei abgesagt und ich ermahnte zu Besonnenheit und Vernunft beim interkontinentalen Verbreiten solcher Annahmen. Nach meinem Dafürhalten wäre es politisch heikel, die Basler Fasnacht abzusagen, geschweige denn, sie zu verbieten und schliesslich ginge das schon systembedingt nicht, weil sie ja nun mal einfach ist. Punkt. Schluss. 

Währenddessen gab die am 28. Februar 2020 vom Bundesrat verabschiedete Coronavirus-Verordnung der Schweizer Bevölkerung daheim zu denken. Vieles schien ungewiss, vom Bundesrat noch nicht präzise formuliert. Die Bevölkerung bewies Fairness und nahm das Schicksal geduldig an, für einmal nicht mitreden zu können, wenigstens zu grossen Teilen.

Solange mit dem Entscheid des Bundesrates über das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden ein ebenso historischer Staatsbesuch des ghanaischen Präsidenten Nana Akkufo-Addo einhergeht, den ich wegen des eigenen azyklischen Reiseverhaltens nun leider verpassen sollte, solange werde meine Heimatstadt ihre Fasnacht für mich festhalten, war ich mir sicher.

Nachdem der internationale Flugverkehr Anfangs März noch gewährleistet war und Flughafentransfers über Amsterdam bis nach Basel weiterhin unter gewohnt unangenehm platzsparenden Bedingungen durchgeführt wurden, gab auch diese erste Corona-Verordnung des Bundesrates noch kein Anlass dazu, beim Abendessen unter Freunden nicht doch von allgemeiner Panikmache zu reden. Fröhlich wurde noch vom Teller des Tischnachbarn probiert. Über das eigentliche Vergehen, das mit diesem Stilbruch generell einhergeht, sah man da noch grosszügig hinweg.

 

Am Freitag, dem 13. März 2020, erklärte der Bundesrat schliesslich die ausserordentliche Lage und erliess die COVID-19-Verordnung 2, die den schweizerischen Alltag durchdringen sollte. Schon am darauffolgenden Montag beschloss der Bundesrat weitergehende Einschränkungen, mit denen etwa Restaurantbesuche ab Mitternacht bis auf Weiteres nicht mehr möglich waren. Ich griff noch schnell zum Telefon, um wenigstens bis zum Inkrafttreten der neuen Ordnung um Mitternacht noch ein letztes Mal im Lieblingsrestaurant einen der begehrten Tische in Beschlag nehmen zu können, ein vorgezogenes Geburtstagsgeschenk an den Ehemann. Noch in dieser Woche sollten die Strukturen und Gewohnheiten von der geschaffenen Realität überrollt werden.

Das Wegfallen etablierter Möglichkeiten und selbstverständlicher Verfügbarkeiten wirkte dabei auch anregend: Kurzerhand entstand ein grosses spontanes Engagement. Wer bisher seine Nachbarn nicht kannte, bietet seither Hilfe auf Distanz an.  Zur Begrüssung des Gegenübers wird hier und dort irrwitzig getreten oder mit dem Ellbogen ausgeschlagen, man hätte sich auch auf ein tiefenentspanntes «Namaste» einigen können. Die Dichte der Innenstadt verlagerte sich gefühlt in den Allschwilerwald, während Digitalisierungsbestrebungen und Homeoffice eine zukunftsversprechende Blüte erleben. Wie lange die Einkäufe vor der Haustür stehen bleiben müssten, bis das oder der Virus auf der Papiergugge keinen Schaden mehr anrichten kann, bleibt weiterhin unklar. Nur über die abgesagte Fasnacht spricht keiner mehr, denn statt an der frischen Luft verbrachte sie sich in den Wirtschaften, von wo aus es mit  dem Erinnerungsvermögen an sie buchstäblich den Bach runter ging. Was man aber rückblickend mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen kann: Mit dem Wissen von heute hätte man sie wohl schon im Januar verbieten können und mit vollstem Verständnis dafür rechnen dürfen.

 

In der Krise wird viel kommuniziert, über Balkone, Gärten und Social Media. Sogar die Post erfährt eine Renaissance. Kommunikation scheint die Lösung zu sein, denn wer in der Krise gut kommuniziert, zeigt Besonnenheit, Sicherheit und Führungsstärke. Just vor dem verdienten Ruhestand übernimmt so ein hoher Bundesangestellter, ein krisenerprobter Arzt, kurzerhand noch die Führung der Nation, dass es einen Ruck gibt durchs Land, der bis hinauf zum Dorfplatz von Altdorf zu spüren ist. Nur selten kann und möchte der Volksheld 2.0 eine Frage nicht beantworten, nämlich dann, wenn sie die deutsche Grammatik oder eine juristische Detailfrage betrifft, da verweist er besonnen auf die Expertinnen und Experten.

Im Dilemma der Zielkonflikte, die von Strudeln der Information und Falschkommunikation begleitet wurden, hofften sodann manche auf das klärende Eingreifen des Rechts. Denn mit Hilfe des Rechts müsste man, verantwortungsbewusst, vielleicht die Prioritäten nicht zu seinen Ungunsten set-zen. Und da war er, der Ruf nach Rechtssicherheit in der nicht von ungefähr ausserordentlichen Lage. Da war der Ruf nach der Expertise durch jene, die sich der juristischen Grundlagenarbeit verschrieben haben. Vielleicht ist das der Moment, in dem auch die juristische Forschungsarbeit, von der man sich nun Orientierung erhoffte, in der breiten Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen würde.

Vor diesem Hintergrund beauftragte mich der Forschungsdekan Prof. Kurt Pärli, unter dem Titel «ius coronae» eine Plattform zu konzipieren, über die sich die Fakultätsangehörigen über die juristischen Forschungsaktivitäten und -beiträge aus der Fakultät informieren können. Zudem solle die Orientierungsplattform «ius coronae» die juristische Forschungsarbeit auch einer breiteren Öffentlichkeit konkret vermitteln. Mit «ius coroanae» als Instrument zur Forschungskommunikation setzt das Forschungsdekanat nun schliesslich auch ein Ziel seines Auftrags um. So wird die an der Fakultät geleistete Forschungsarbeit als Ganzes sichtbarer und kann sich weiter vernetzen. 

In der Tat ist die aktuelle Situation auch in rechtlicher Hinsicht aussergewöhnlich: Der Bundesrat regiert mit Notrecht, die parlamentarische Arbeit war ausgesetzt und Volksabstimmungen wurden verschoben. Die Rechtswissenschaft hat die Aufgabe, die innert kurzer Zeitspannen in Kraft gesetzten Erlasse einzuordnen, zu analysieren und zu Anwendungs- und Auslegungsfragen Stellung zu beziehen. Mittel- und langfristig wird es darum gehen, diese Notrechtsphase juristisch kritisch zu beobachten und dafür zu sorgen, dass diese nur solange dauern muss, wie sie für die Bekämp-fung der Corona-Pandemie notwendig ist.

Die Orientierungsplattform «ius coronae» findet sich aktuell auf der Webseite der Juristischen Fakultät im Bereich Forschung oder über
www.ius-coronae.ch. Sie bietet eine Übersicht der Forschungsbeiträge der Juristischen Fakultät Basel im Corona-Kontext. Sie weist auf Publika-tionen, Fachartikel, Blogbeiträge, Beratungstätigkeiten, Forschungstätigkeiten oder auch Auftritte der Fakultätsangehörigen hin. Die Beiträge der Froschenden werden in Newsartikeln so aufbereitet, dass sie über die individuellen Kommunikationskanäle und auch über Social Media attraktiv verbreitet werden können. So trägt «ius coronae» zum dynamischen Wissensaustausch unter den Fakultätsangehörigen bei und macht die an der Fakultät wirkende Fachkompetenz auch nach aussen noch sichtbarer. Die Orientierungsplattform «ius coronae» dient dabei auch der Vernetzung der verschiedenen Fachbereiche der Fakultät sowie der Vernetzung der Fakultät innerhalb und ausserhalb der Universität Basel, insbesondere mit der Praxis.

 

Am 2. Dezember 2020 soll die Notrechtsphase im Rahmen eines Symposiums reflektiert werden. Das Datum ist noch provisorisch. Die Details zum Programm wird das Forschungsdekanat im Sommer bekanntgeben. Folgen Sie inzwischen dem #iuscoronae durch die Krise.

Wir freuen uns über ihre Anregungen und Beiträge zum «ius coronae» und den anderen Schwerpunkten, an denen wir selbstverständlich weiterhin arbeiten: forschungsdekanat-ius@clutterunibas.ch.

Mit bestem Dank und den besten Wünschen aus dem Forschungsdekanat.