ius coronae – Warum die Pandemie die Meinungsbildung nicht aushebelte
Der Bundesrat hat am 18. März entschieden, die vorgesehenen Abstimmungen vom 17. Mai 2020 abzusagen, weil die Meinungsbildung der Bevölkerung coronabedingt nicht gewährleistet wäre. Doch war dieser Entscheid berechtigt?
Am 17. Mai 2020 hätte die Schweiz abgestimmt — doch der Urnengang fand nicht statt. Der Bundesrat entschied, die Abstimmung coronabedingt abzusagen bzw. zu verschieben. Via Medienmitteilung begründete er dies damit, dass ein umfassender Prozess der Meinungsbildung im Vorfeld des für Mai vorgesehenen Abstimmungstermins nicht möglich wäre.
Diese Begründung impliziert, dass beispielsweise Podiumsdiskussionen von zentraler Bedeutung sind für die politische Meinungsbildung. Doch stimmt es, dass Informations- und Kommunikationskanäle, bei denen Regeln des Abstands und Social Distancing nicht gewahrt werden können, eine entscheidende Rolle spielen? Und war aus diesem Grund eine Verschiebung notwendig?
Prof. Nadja Braun Binder, Jan Fivaz und Dr. Daniel Schwarz gingen der Frage nach.